Fachanwaltstitel

Im November 2018 führte die Bundesrechtsanwaltskammer mit der Fachanwaltschaft Sportrecht die 24. Fachanwaltschaft ein. Dr. Niklas Haberkamm von der Kölner Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum arbeitet schon seit Jahren in diesem juristischen Gebiet. Er verrät, warum es sich für Junganwälte immer lohnt, eine Spezialisierung anzustreben.                

Was zeichnet das Sportrecht als juristisches Gebiet aus?

„Das Sportrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie, das viele verschiedene Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht, das Medienrecht, aber auch das Steuer- und Verbandsrecht umfasst. Gerade deswegen war die Entscheidung für einen Fachanwaltstitel, der diese verschiedenen komplexen Materien aus anderen Fachanwaltsbereichen zusammenbringt, so sinnvoll. Durch den neuen Fachanwaltstitel erlangt das Sportrecht eine offizielle Anerkennung und Struktur, die der praktischen Bedeutung dieses Rechtsgebiets entspricht und ihr gerecht wird.“

Soweit ich das aus Ihrer Vita entnehme, haben Sie einen Fachanwalt in Medienrecht. Wie kamen Sie zu der Entscheidung, gerade in diesem Bereich Ihren Fachanwalt zu machen?

Ich selbst habe keinen Fachanwaltslehrgang absolviert und dementsprechend auch keinen Fachanwaltstitel. Ich bilde aber regelmäßig Fachanwälte im Urheber- und Medienrecht fort (Seminar als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO) und bin Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier.

Der Fachanwaltstitel entspricht aber ansonsten der beruflichen Spezialisierung, d. h. der Fachanwaltstitel gibt immer eine Spezialisierung des jeweiligen Anwalts auf das entsprechende Fachgebiet wieder und hilft den Mandanten insofern bei der Auswahl eines nachgewiesenen Spezialisten für das konkrete Anliegen in diesem Bereich.

Warum sollte man als Junganwalt eine Fortbildung zum Fachanwalt machen?

Meiner Meinung nach ist eine Spezialisierung im Anwaltsberuf heutzutage kaum noch zu vermeiden. Die sogenannten „Feld-Wald-und-Wiesen-Anwälte“ werden immer weniger und haben Probleme, auf dem umkämpften Arbeitsmarkt der Rechtsanwälte zu bestehen.

Während diese Spezialisierung und die entsprechende Wahrnehmung in der Bevölkerung bei Ärzten eine Selbstverständlichkeit ist – niemand geht mit Knieproblemen zum Kardiologen – setzt sich das entsprechende Verständnis für Spezialisierungen bei Rechtsanwälten erst langsam immer stärker durch.

Die Spezialisierung hat inzwischen ja erfreulicherweise auch schon Einzug in die juristische Ausbildung gehalten. So können angehende Juristen heute bereits im Studium einen Schwerpunkt wählen, der häufig mit den Bereichen der verschiedenen Fachanwaltstitel übereinstimmt oder sich zumindest annähert. Dadurch kann bereits frühzeitig eine wichtige Weichenstellung hin zu einer späteren Spezialisierung in der beruflichen Tätigkeit vorgenommen werden. Das halte ich für sehr sinnvoll, eine vergleichbare Möglichkeit der Spezialisierung gab es weder zu meiner Studienzeit noch während meines Referendariats.

Im Allgemeinen wird gesagt, dass eine Fachanwaltschaft mehr Mandanten bringt und daher lukrativer ist, als als Allgemeinanwalt zu arbeiten. Wie sehen Sie das?

Diese Feststellung ist zutreffend und auf jedes andere berufliche Tätigkeitsfeld übertragbar: Wer sich in einem Bereich spezialisiert hat, der kann mehr Geld für seine Tätigkeit verlangen, als derjenige, der sich nicht spezialisiert hat, aber dennoch in diesem Bereich tätig ist.

Werden Sie oder einer Ihrer Kollegen nun die FAO-Prüfung zum Fachanwalt für Sportrecht absolvieren? Sie haben ja bereits an der Fernuni Hagen Sportrecht studiert.

Wir werden uns in der Kanzlei sicher intensiv mit dem neuen Fachanwalt für Sportrecht beschäftigen. Da ich den Studiengang Sportrecht an der Fernuni Hagen bereits absolviert habe und durch die Mandatstätigkeit auch auf diesem Gebiet stark eingebunden bin, kann ich mich noch nicht festlegen, ob ich den Fachanwaltslehrgang absolvieren werde. Andersherum könnte ich mir aufgrund meiner Erfahrungen auf dem Gebiet Sportrecht aber – ähnlich wie im Bereich Medienrecht – durchaus vorstellen, den angehenden Fachanwälten für Sportrecht als Dozent die entsprechenden Inhalte zu vermitteln. Zudem ist der Fachanwaltstitel natürlich auch für die jüngeren Kollegen und Kolleginnen in unserer Kanzlei sehr interessant, weil sie damit ihre Spezialisierung in diesem Tätigkeitsfeld manifestieren können.

Gibt es eine Fachanwaltschaft, dessen Einführung Sie sich wünschen würden?

Ich begrüße die Einführung des Fachanwaltstitels im Sportrecht sehr. Neben den Fachanwaltstiteln im Medien- und Urheberrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz sind damit sämtliche Tätigkeitsfelder, auf die sich unsere Kanzlei spezialisiert hat, fachanwaltlich abgedeckt. Aus meiner subjektiven Sicht gibt es also keine weitere neue Fachanwaltschaft, die ich vermisse oder deren Einführung ich mir wünsche.

Herr Dr. Haberkamm, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Bettina Taylor.

Foto: Adobe Stock/Raw8

Wegweiser zur FachanwaltschaftIhr Wegweiser zur Fachanwaltschaft
von Dr. Susanne Offermann-Burkhart

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