Fachanwaltstitel

Der Fachanwalt für Sportrecht wird nun offiziell eingeführt. Das hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einer gestrigen Sitzung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Wir haben einen Anwalt, der seit Jahren in diesem Bereich berät, gefragt, was von der neuen Fachanwaltschaft zu halten ist.

Vergangenen Montag kamen die Mitglieder der Satzungsversammlung der BRAK zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an Rechtsberatung auf diesem Fachgebiet ausreichend vorhanden sei, um die Fachanwaltsordnung um diesen zusätzlichen Titel zu erweitern. 57 Satzungsmitglieder stimmten für die Fachanwaltschaft Sportrecht, 16 stimmten dagegen, vier Mitglieder enthielten sich, wie es in der offiziellen Pressemitteilung zum Beschluss heißt. Damit hat die BRAK die 24. Fachanwaltschaft eingeführt.

Sportrecht ist juristische Querschnittmaterie

Grundlage für diese Entscheidung bildeten die detaillierten rechtlichen Fragestellungen, die sich nicht nur aus den Regeln unterschiedlicher Sportarten, sondern auch innerhalb der Zusammensetzung der Verbände ergäben. Die Mehrheit der Satzungsversammlungsmitglieder war der Meinung, dass keiner der bereits bestehenden Fachanwaltschaften diesen spezifischen Anforderungen genüge. Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm von der Kölner Kanzlei Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft ist seit Jahren im Sportrecht tätig und kann dies bestätigen: „Da das Sportrecht als klassische Querschnittsmaterie viele verschiedene Rechtsgebiete, wie das Arbeitsrecht, das Medienrecht, aber auch das Steuer- und Verbandsrecht umfasst, war die Entscheidung für einen, diese verschiedenen Materien vereinheitlichenden, Fachanwaltstitel noch komplexer als in anderen Fachanwaltsbereichen.“

Sportrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung

In der Begründung zum Beschluss betonte die Satzungsversammlung, dass die anwaltliche Spezialisierung der gesellschaftlichen Realtiät „hinterher hinke“. Zum einen wird das Fach Sportrecht schon an mehreren Universitäten angeboten (Universitäten in Bayreuth, Leipzig, Erlangen und an der
Sporthochschule in Köln) zum anderen führt die zunehmende Internationalisierung des Sports zu steigendem Beratungsbedarf, so der Beschluss. Durch den zusätzlichen Fachanwaltstitel bestätige sich die gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz des Sportes.

Fachanwaltstitel sichert die Qualität der Rechtsberatung

Haberkamm sieht den Beschluss als „positives Signal für die gesamte Branche“. Auch wenn sich an seiner Mandatsarbeit nicht viel ändern wird, sieht er die Einführung der offiziellen Fachanwaltschaft als Instrument zur Qualitätssicherung: „Durch den neuen Fachanwaltstitel erlangt das Sportrecht eine offizielle Anerkennung und Struktur, die der praktischen Bedeutung dieses Rechtsgebiets entspricht und ihr gerecht wird.“

Die BRAK betonte in ihrer offiziellen Pressemittelung, dass diese spezialisierte Rechtsberatung nicht auf den Spitzen- und Profisport beschränkt werden sollte. Auf Anfrage teilte die BRAK mit, dass der Beschluss nicht vor Juli 2019 in Kraft treten werde.

Die Satzungsversammlung bildet mit ihren 120 Mitgliedern ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch der BRAK zugeordnet ist. Sie beschließt die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO).

Foto: Adobe Stock/Rawf8

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