Welche Prozesskosten entstehen in der 1., 2. oder 3. Instanz? Wie hoch ist das gesamte Prozesskostenrisiko? Welcher Betrag wird fällig, wenn sich außergerichtlich geeinigt wird? Schnell berechnen mit unserem Prozesskostenrechner: Streitwert eintragen, Anzahl der Mandanten und Gegner anpassen und Prozesskosten berechnen lassen.

Grundlage der Berechnung bildet die RVG-Reform KostRÄG 2021, die zum 01.012021 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus kann auch auf den Rechtsstand bis zum 31.12.2020 umgeschaltet werden.