Fristbeginn und Fristende einfach und schnell berechnen

Mit dem Fristenrechner lassen sich bei Ereignis- und Beginnfristen der eigentliche Fristbeginn und das Fristende nach §§186 ff. BGB automatisch und schnell berechnen. Entscheidend sind hier Fristanfang und -dauer.  Man unterscheidet, ob innerhalb der Frist eine Willenserklärung oder Leistung erbracht wurde. Für das Fristende wird ebenfalls berechnet, ob diese im jeweiligen Bundesland auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt. In diesem Falle bildet dann der darauffolgende Werktag das Fristende.

Auch das Zivilprozessrecht in §222 ZPO sowie das Verwaltungsverfahrensrecht in § 1 VwVfG beziehen sich im Interesse der Rechtseinheit größtenteils auf die BGB-Berechnungsvorschriften zum Fristbeginn und Fristende. Somit kann der Fristenrechner auch für diese Rechtsgebiete eingesetzt werden.


Fristenrechner in Ihre Kanzlei-Website einbinden und 30 Tage gratis testen!

Binden Sie den Fristenrechner auf Ihrer Website ein. 30 Tage gratis und unverbindlich! Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie alle weiteren Informationen per Email von unserem Partner-Unternehmen Smart-Rechner. Der Einbau des Rechners ist sehr einfach! Der Nutzen für Ihre Mandanten sehr hoch.

Testen Sie hier den Rechner 30 Tage gratis