Promotion Jura

Nach Abschluss des Ersten oder Zweiten Staatsexamens hat man die Möglichkeit, eine Promotion anzuschließen. Was erst einmal vielversprechend klingt, kann finanziell schnell zum Problem werden. Neben der Erstellung der Doktorarbeit hat man als Doktorand oder Doktorandin nämlich in der Regel nicht die Zeit, einem Vollzeitjob nachgehen. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Die Wichtigsten werden Folgenden vorgestellt und miteinander verglichen.

Wie lange dauert eine Promotion in Jura wirklich?

Die meisten Promovierenden planen, ihre Dissertation innerhalb von zwei Jahren anzufertigen. Ob dieser Zeitplan realistisch ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt hier jedoch nicht nur der Umfang der Arbeit, sondern auch die Komplexität. Während manche Promotionen nur etwas mehr als hundert Seiten lang sind, können bei komplexen Themen deutlich mehr Seiten nötig sein. In der Regel wird eine juristische Promotion daher ein bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Die familiäre Situation sowie berufliche Verpflichtungen können den Zeitplan immer wieder durcheinander bringen.

Wenn die Dissertation erstellt ist, warten noch einige zeitliche Hürden auf den Doktoranden. Ist die Promotion beendet, wird diese zunächst von einem Erst- und dann von einem Zweitgutachter geprüft. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da Professoren und Professorinnen in der Regel selbst Verpflichtungen haben, beispielsweise das Halten von Vorlesungen. Abschließend erfolgt die Disputation. Dies ist eine mündliche Verteidigung der Dissertation. Manche Promotionsordnungen sehen auch ein Rigorosum vor. Bei dieser werden Promovierende in mehreren juristischen Fächern geprüft. Abschließend müssen sich diese um die Veröffentlichung der Doktorarbeit kümmern. Denn erst nach der Publikation dürfen sie den Doktortitel „Dr. jur.“ offiziell führen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Im Folgenden sollen vier verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vorgestellt und auf diesem Wege miteinander verglichen werden.

Promotionsstipendium

Besonders beliebt sind Promotionsstipendien – und dies nicht ohne Grund. Der Doktorand oder die Doktorandin erhält eine monatliche Unterstützung und kann sich auf diese Weise voll und ganz auf seine bzw. ihre Dissertation konzentrieren. Promotionsstipendien werden beispielsweise von der Studienstiftung des deutschen Volkes oder parteinahen Organisationen vergeben. Allerdings sollte einem klar sein, dass Stipendien nur an die allerbesten Examensabsolventen und -absolventinnen vergeben werden. Doch damit ist es nicht getan. Ebenfalls spielen soziales Engagement sowie Praktika bei der Vergabe eine Rolle.

Wissenschaftliche Mitarbeit an der Uni

Kommt ein Stipendium nicht in Frage, bietet die Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl des Doktorvaters oder der Doktormutter eine gute Möglichkeit, um Arbeit und Promotion thematisch miteinander zu verbinden. Neben einer Finanzierungsmöglichkeit ergeben sich hier noch weitere Vorteile. Gerade an einem Lehrstuhl der Universität wird das wissenschaftliche Arbeiten groß geschrieben. Es ergibt sich also bereits an dieser Stelle ein thematischer Bezug. Des Weiteren ist ein Zugang zu einschlägiger Fachliteratur im Rahmen der Promotion unerlässlich. Sowohl Lehrstühle, als auch an Universitäten angeschlossene Fachbibliotheken sind meist sehr gut ausgestattet. Am Lehrstuhl arbeitende Promovierende können dies zu ihrem Vorteil nutzen. Auch der fachliche Austausch mit weiteren Doktoranden und Doktorandinnen sowie die Nähe zum betreuenden Lehrstuhl sind vorteilhaft. Der Betreuer steht als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Promotion neben dem Beruf

Doch nicht für jeden ist – trotz der vielen Vorteile – die Arbeit an einem Lehrstuhl der richtige Weg. Wer parallel zur Promotion in Jura bereits ins Berufsleben einsteigen möchte, um hier nicht den Anschluss zu verpassen, kann auch eine berufsbegleitende Promotion anstreben. Wenn man nach dem Ersten Staatsexamen promovieren möchte, wäre es möglich, sich auf eine Stelle in Teilzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei zu bewerben. Promovierende mit zwei Staatsexamina können sogar nebenher als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten. Nachteilig ist hier zwar der fehlende Bezug zur Wissenschaft. Auf der anderen Seite hat man jedoch die Möglichkeit, wissenschaftliche Themen in der Praxis kennenzulernen. Gerade dies macht in der Doktorarbeit oft einen guten Eindruck. Ein weiterer schöner Nebeneffekt einer Anstellung in der freien Wirtschaft ist die meist bessere Vergütung.

Finanzierung über einen Studienkredit

Stellen alle drei vorgestellten Möglichkeiten keine Option dar, gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit einer Finanzierung über einen Studienkredit. Ein solcher wird beispielsweise von der KfW angeboten. Es sollte Promovierenden allerdings klar sein, dass jeder Kredit wieder zurückgezahlt werden muss und man hier mit seiner zukünftigen Arbeitskraft bezahlt. Es sollte also vorab unbedingt abgewogen werden, ob sich dies vor allem in finanzieller Hinsicht überhaupt lohnt.

Krankenversicherung während der Promotion?

Ist man während der Promotion in Jura angestellt, sei es an der Universität oder in der freien Wirtschaft, ist man regulär über den Arbeitgeber krankenversichert. Hier sind keine Besonderheiten zu beachten. Erhält man allerdings ein Stipendium, sieht die Sache wieder anders aus. Mangels Arbeitgeber ist man hier dazu verpflichtet, sich freiwillig krankenzuversichern. Wahlweise kann man sich auch in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Die Höhe richtet sich nach der Höhe des Stipendiums und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann man jedoch von 14,6 Prozent des ausgezahlten Betrages ausgehen.

Fazit: Prioritäten während der Promotion in Jura setzen

Welche Finanzierungsmöglichkeit letztendlich die „Beste“ ist, kann sicherlich nicht pauschal beantwortet werden. Jeder sollte für sich entscheiden, welche Prioritäten er oder sie setzt. Ist es einem besonders wichtig, sich möglichst schnell Fähigkeiten in der Praxis anzueignen und Geld zu verdienen, so ist eine Dissertation neben dem Berufsalltag wohlmöglich die richtige Entscheidung. Stehen diese Punkte jedoch weniger im Vordergrund, ist vielleicht doch eher die klassische Variante der Anstellung an einer Universität – verbunden mit dem primären Fokus auf die Anfertigung der Doktorarbeit – der richtige Weg.

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Pia Nicklas hat Rechtswissenschaften in Bayreuth und Wirtschaftsrecht an der Fernuniversität Hagen studiert. Sie arbeitete erst als Werkstudentin und nach Ihrem Abschluss als Wirtschaftsjuristin im Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen in Erlangen. Nach einem kurzen Ausflug in die Kanzleiwelt und in ein großes Wirtschaftsunternehmen, ist sie seit Anfang 2020 als freiberufliche Fachtexterin im juristischen Bereich tätig.

Foto: Adobe Stock/©pixel-shot.com (Leonid Yastremskiy)

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