Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachanwaltslehrgänge der Deutschen Anwaltakademie wird es künftig deutlich leichter, einen Kurs abzuschließen. Durch die komplette Digitalisierung der Mehrheit der Fachanwaltskurse lassen sich Präsenz- und Selbststudiumsphasen beliebig kombinieren und die Vorteile des On- und Offline-Lernens miteinander kombinieren. Auch das Absolvieren eines kompletten Kurses ist online möglich. Nur die Klausur schreiben Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch gemeinsam als Aufsichtsarbeit. Langfristig ist hier jedoch auch geplant, eine virtuelle Lösung anzubieten.
Die Fachanwaltslehrgänge Familienrecht und Medizinrecht sind online und buchbar, das Vergaberecht soll zeitnah folgen. In den kommenden Jahren wird das Angebot sukzessive ausgebaut.
Virtuelle Weiterbildungsangebote auf dem Vormarsch
Nicht erst seit der Coronakrise, die in den vergangenen Monaten sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen hat, ist die Notwendigkeit des digitalen Wandels in der Berufs- und Bildungswelt offensichtlich.
Durch diese Krise wurde die Digitalisierung gezwungenermaßen deutlich beschleunigt: Homeoffice, Videokonferenzen und Online-Lernangebote wurden mit beeindruckender Geschwindigkeit umgesetzt und erweitert.
Dieser Wandel wird die Zukunft des Arbeitens und der Fortbildung nachhaltig verändern. Die Anwaltakademie hat – wie viele Seminaranbieter auch – zahlreiche der für das Frühjahr geplanten Veranstaltungen in Online-Formate umgewandelt – mit einem enormen Zuspruch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, denn die Online-Seminare sind vollständig für die Pflichtfortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO anrechenbar. Mit der Einführung des DAA-E-Learning-Centers setzt die Anwaltakademie nun verstärkt auf die Möglichkeiten des Wissenserwerbs unabhängig von starren Seminarzeiten.
Von Text bis Video: E-Learning-App nutzt vielfältige Medienformate
Webinar-Aufzeichnungen, Textstudium, Podcast oder Video machen orts- und zeitunabhängige anwaltliche Fortbildung in Zukunft einfacher. Die DAA-E-Learning-App kann am heimischen Computer, unterwegs per Tablet oder Smartphone genutzt werden. Dabei werden die gebuchten Inhalte übersichtlich und intuitiv präsentiert. Mit der abschließenden Lernerfolgskontrolle, die das vermittelte Wissen festigt, ist die Anerkennung von fünf Zeitstunden (gem. §15 Abs. 4 FAO) durch die Rechtsanwaltskammern gesichert. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Bescheinigungen nebst Lernerfolgskontrolle im persönlichen Bereich gespeichert und per E-Mail an die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer versendet.
Die App kann im App-Store oder in Google-Play unter „DAA-E-Learning-Center“ heruntergeladen werden. Die Buchung der Kurse erfolgt über www.anwaltakademie.de.