Anrechnung Geschäftsgebühr

Neue eBroschüre von Gebührenexperte Norbert Schneider erschienen

Die Geschäftsgebühr ist die am häufigsten anfallende Ge­bühr, wenn eine Anwältin bzw. ein Anwalt im Zivilrecht tätig wird. Doch immer wieder treten vor allem bei der Anrech­nung – auch aufgrund der Vielzahl an besonderen Anrechnungskonstellationen – Fehler auf. Das führt dazu, dass der Aufwand in der Kanzlei steigt und u. U. wertvolle Gebühren verschenkt werden.
„Gebührenpapst“ Nor­bert Schneider liefert deshalb mit der neuen Fachinfo-Broschüre „RVG kompakt: Die richtige Anrechnung der Geschäftsgebühr“ eine Anleitung zu sämtlichen in der Praxis relevanten Grundfällen in Zivilsachen.

27 Abrechnungsbeispiele für die Praxis

Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nur nach dem Wert des Gegenstands erfolgt, der in das gerichtliche Verfahren übergeht. Die 27 häufigsten hieraus resultierenden Anrechnungsszenarien werden unter dem Motto „RVG kompakt“ anhand von zahleichen Beispielrechnungen erläutert.

Zum Autor:
Schneider NorbertGebührenexperte und Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts. Er ist gefragter Referent bei Seminaren und Vorträgen sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen. So hat er bereits eine Vielzahl an Werken zum RVG wie „Fälle und Lösungen zum RVG“, „AnwaltKommentar RVG“ und „RVG Praxiswissen“ veröffentlicht und ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2022“ und Mitherausgeber der AGS.

Bild: FFI-Verlag

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