Neue eBroschüre von Gebührenexperte Norbert Schneider erschienen
Die Geschäftsgebühr ist die am häufigsten anfallende Gebühr, wenn eine Anwältin bzw. ein Anwalt im Zivilrecht tätig wird. Doch immer wieder treten vor allem bei der Anrechnung – auch aufgrund der Vielzahl an besonderen Anrechnungskonstellationen – Fehler auf. Das führt dazu, dass der Aufwand in der Kanzlei steigt und u. U. wertvolle Gebühren verschenkt werden.
„Gebührenpapst“ Norbert Schneider liefert deshalb mit der neuen Fachinfo-Broschüre „RVG kompakt: Die richtige Anrechnung der Geschäftsgebühr“ eine Anleitung zu sämtlichen in der Praxis relevanten Grundfällen in Zivilsachen.
27 Abrechnungsbeispiele für die Praxis
Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nur nach dem Wert des Gegenstands erfolgt, der in das gerichtliche Verfahren übergeht. Die 27 häufigsten hieraus resultierenden Anrechnungsszenarien werden unter dem Motto „RVG kompakt“ anhand von zahleichen Beispielrechnungen erläutert.
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