FAO-Fortbildungen

Der Markt der Seminaranbieter für Fachanwaltsfortbildungen ist groß. 57.065 Fachanwaltstitel verteilt auf ca. 45.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland zählt die Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (Stand 01.01.2020). Damit müssen alle Fachanwältinnen und Fachanwälte in Deutschland allein in diesem Jahr 855.975 Stunden Fortbildung nach § 15 FAO absolvieren. Dutzende Anbieter werben mit E-Mails, Flyern, Anzeigen, Katalogen und Faxen um Ihre Gunst. Aber wie finde ich im Dschungel der Angebote das Seminar, das mich interessiert und zu mir passt?

Vor-Ort-Seminar, Online-Seminar oder Selbststudium – was passt zu mir?

Sieht man von der dozierenden Tätigkeit ab, sind das Vor-Ort-Seminar, das Online-Seminar und das Selbststudium die drei Varianten, seine Fortbildungspflicht als Fachanwalt zu erfüllen.

Vor-Ort-Seminar – für den kollegialen Austausch

Immer noch sehr beliebt ist das klassische Seminar in einem Tagungshotel oder anderen Seminarräumlichkeiten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Abseits vom Kanzleialltag kann ich mich voll und ganz auf den Seminarinhalt konzentrieren und habe die Möglichkeit, mich mit der Dozentin bzw. dem Dozenten und den KollegInnen vor Ort fachlich auszutauschen. Allerdings ist diese Art der Fortbildung etwas kostspieliger als andere. Immerhin kostet eine Stunde Fortbildung bei den gewerblichen Anbietern zwischen 35 und 50 Euro. Zudem ist man an einen Ort und eine Zeit gebunden.

Wer den kollegialen Kontakt schätzt und neue juristische Inhalte erlernen will, ist bei einem Präsenzseminar richtig aufgehoben.

Online-Seminar – für mehr Flexibilität

In den letzten Jahren hat, zuletzt verstärkt durch die von der Coronakrise verursachten Einschränkungen bei Veranstaltungen, die Anzahl und auch die Nachfrage von Online-Seminaren stark zugenommen. Dies ist nicht verwunderlich, schließlich kann man die Fortbildungspflicht hierbei bequem von jedem Ort mit Internetzugang erfüllen. An einem Konferenzprogramm nehme ich, genau wie bei einem Vor-Ort-Seminar, live teil. Über den Bildschirm sehe ich die Dozentin oder den Dozenten und ggf. die Präsentation. Die Chatfunktion ermöglicht es, Fragen zu stellen. Die Technik hat sich stark verbessert, sodass meist ein Klick auf einen Link reicht, um an dem Seminar teilzunehmen.

Die Vorteile des Online-Seminars sind vielfältig. Es bietet örtliche Flexibilität, ist tendenziell günstig (ab 32 Euro pro Stunde Fortbildung) und spart weitere Kosten für Anreise und Kanzleiabwesenheit. Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens kann man mit solchen interaktiven Online-Seminaren auch alle 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO erfüllen.

Ein Online-Seminar ist das Richtige, wenn man ein kurzes Update in seinem Rechtsgebiet oder zu einer Spezialfrage sucht und Flexibilität schätzt.

Selbststudium – für die Selbstständigen

Örtlich und auch zeitlich völlig unabhängig kann man seine Fortbildungspflicht als Fachanwalt erfüllen, wenn man einen Kurs im Selbststudium absolviert. Maximal fünf Stunden der jährlich vorgeschriebenen 15 Stunden dürfen so erledigt werden (§ 15 Abs. 4 FAO). Voraussetzung für die Anrechnung der Fortbildungsstunden ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer Lernkontrolle, die das Gelernte häufig als Multiple-Choice-Test abfragt.

Beim Selbststudium erhalte ich Lernmaterial, welches ich wo und wann immer ich möchte, durcharbeiten kann. Hierbei kann das Lernmaterial eine aktuelle Urteilssammlung oder aber auch Videoinhalte in Form eines aufgezeichneten Webinars sein.

Ganz klarer Vorteil der Fortbildung im Selbststudium ist die Freiheit und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Egal wann, wo, am Stück oder in Etappen, eine solche Weiterbildung kann man immer machen. Außerdem sind solche Selbststudiumskurse oft sehr günstig (ab 20 bis 40 Euro pro Stunde Fortbildung).

Wenn man Unabhängigkeit und Selbstständigkeit schätzt, und besonders, wenn man seine 15 Stunden in mehreren Rechtsgebieten zu erfüllen hat, dann ist das Selbststudium meist eine passende und ergänzende Art der Fortbildung.

Qualität, Quantität oder beides?

Manche Anbieter werben mit günstigen Preisen, andere mit der hohen Qualität ihrer Fortbildungen. Aber heißt günstig immer qualitativ schlecht und hochpreisig immer qualitativ gut? Typische Juristenantwort: „Es kommt darauf an…“

Den Preis einer Fortbildung bestimmen im Wesentlichen drei Faktoren. Erstens die Kosten der Dozentin bzw. des Dozenten, zweitens die Kosten für das Personal und drittens die Kosten für den Seminarraum (physisch oder virtuell). Eine renommierte Dozentin oder ein renommierter Dozent ist natürlich teurer als ein Newcomer ohne Reputation. Ein Seminarraum kann im Hotel Adlon oder im Ibis Budget an der Autobahn liegen. Der eine Seminaranbieter beschäftigt ständig wechselnde 450-Euro-Jobber, der andere hat Personal, das sich seit Jahren in Vollzeit mit Fachanwaltsfortbildungen auseinandersetzt. All das sind Faktoren, die den Preis der Fortbildungen beeinflussen, aber eben nicht immer die Qualität.

Entscheidend ist die didaktische Qualität des Dozenten bzw. der Dozentin und des vermittelten Lernstoffs. Ich habe Fortbildungen von ProfessorInnen und BGH-RichterInnen in schönem Ambiente erlebt, aus denen ich nichts mitgenommen habe, außer eine schöne Erinnerung an das tolle Hotel. Ich habe aber auch schon im Budget-Hotel oder online mit 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammengesessen und so viel Nützliches für meine Anwaltspraxis mitgenommen wie lange zuvor nicht. Auch ein günstiger Kurs im Selbststudium kann weiterbringen, wenn er gut gemacht ist.

Insgesamt sollte man also nicht auf den Preis achten, sondern ein Thema wählen, das einen wirklich interessiert und man für seinen praktischen Berufsalltag gebrauchen kann. Gute Referentinnen und Referenten sollte man sich merken. Wer noch am Anfang seiner anwaltlichen Laufbahn steht, kann sich hier Empfehlungen von KollegInnen einholen.

Wo finde ich die passende Fortbildung?

Genau das war die Frage, die ich mir noch vor zwei Jahren selbst gestellt habe. Diverse Anbieter, unterschiedliche Themen und viel Werbung in Papierform oder im Outlook-Postfach. Mist, ist wirklich schon Oktober? Wie viele Stunden habe ich eigentlich schon dieses Jahr erledigt? Und welche?

„Eigenlob stinkt“ sagt der Volksmund. Aber ich bin trotzdem stolz zu sagen, dass aus meinen eigenen Problemen ein Online-Portal entstanden ist, das seit März 2019 genau dieses Problem löst. Auf rechtsanwalt-fortbildung.net können Fachanwältinnen und Fachanwälte aus derzeit jährlich über 4.000 Seminaren nach § 15 FAO und über 200 Fachanwaltslehrgängen von renommierten Anbietern den für Sie passenden Kurs auswählen und buchen. Tendenz steigend. Gefiltert werden kann nach Rechtsgebiet, Anzahl der gewünschten FAO-Stunden, Kursart und anderen Kriterien.

Im Login-Bereich sehe ich, welche Seminare ich bereits gebucht habe und wie viele Stunden ich in welchem Rechtsgebiet noch benötige. Spannende Kurse setze ich auf meinen digitalen Merkzettel. Habe ich meine Stunden für das Jahr erledigt, kann ich ein Schreiben an meine Kammer mit einer Auflistung all meiner Seminare als PDF herunterladen und verschicken. Diese und weitere Funktionen sind für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenfrei.

Auf mein-fachanwaltstitel.de FAO-Fortbildung und berufsrechtliche Infos finden

Im Juli 2020 ist dann mein-fachanwaltstitel.de an den Start gegangen. Hier erhalte ich als Anwältin bzw. Anwalt vor allem wichtige berufsrechtliche Informationen zum Thema Fachanwalt werden und bleiben. Der Kontakt zum FFI-Verlag als Betreiber von mein-fachanwaltstitel.de und eine Kooperation waren schnell gefunden. Nun erhalten Kolleginnen und Kollegen auf mein-fachanwaltstitel.de Informationen, um dann mit dem Angebot von rechtsanwalt-fortbildung.net direkt ihren passenden Fachanwaltslehrgang oder Fachanwaltskurs nach § 15 FAO buchen und verwalten zu können.

Eine Bitte an alle Leserinnen und Leser: Wir sind ständig daran interessiert, unser Angebot weiter auf die Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen auszurichten und zu verbessern. Das ist keine hohle Phrase! Ich freue mich über positive, aber vor allem auch kritische Anmerkungen, Vorschläge und Ideen zu rechtsanwalt-fortbildung.net, damit wir den Verwaltungsaufwand bei der Fortbildungspflicht in unser aller Interesse so gering wie möglich halten und somit mehr Zeit für Kanzlei, die Mandanten und unser Privatleben haben.

Hier geht es zum Portal:


Möchten Sie sich weiter zum Thema Fachanwaltschaft informieren?

[dflip id="38727" type="thumb"][/dflip]

Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft

Foto: © Deutscher Bundestag/©Krakenimages.com

Mit dem MkG-Newsletter erhalten Sie alle sechs Ausgaben pro Jahr
pünktlich zur Veröffentlichung per Mail – zu Themen, die Sie weiterbringen:

  • Aktuelle Gesetzesänderungen,
  • Tipps zur optimalen Abrechnung,
  • Karrierechancen, Kanzleiführung u. v. m.