Von Dr. Anja Schäfer

Haben Sie sich beim Einstieg in den Anwaltsberuf auch gefragt, wie man sich als Anwältin oder Anwalt eine erfolgreiche Personal Brand aufbauen kann? Die gute Nachricht vorneweg: Wir haben alle eine Personenmarke. Doch es liegt an Ihnen, diese proaktiv zu gestalten und so sichtbar zu machen, dass Sie als Expertin oder Experte und als Person wahrgenommen werden.

Drei Alleinstellungsmerkmale sind dabei entscheidend:

  • Expertise,
  • Persönlichkeit und
  • Motivation.

Wenn Sie diese miteinander verbinden, werden Sie nicht nur für Ihre Mandantschaft, sondern auch ihr berufliches Umfeld sowie Expertinnen und Experten unverwechselbar und einzigartig! Erfahren Sie im Folgenden, wie Ihnen ein unverkennbares Personal Branding gelingt.

Überlassen Sie Ihre Außenwahrnehmung nicht anderen

Ob wir es wollen oder nicht – wir alle werden auf bestimmte Weise von unserem Umfeld, sei es beruflich oder privat, wahrgenommen. Gleichzeitig ist es aber auch unsere Entscheidung, wie wir diese Außenwahrnehmung beeinflussen. Wir entscheiden selbst, wie wir gesehen werden wollen, und haben die Möglichkeit, in diesem Sinne zu kommunizieren und zu handeln.

Genau hier setzt Ihr Personal Branding an.

Überlassen Sie Ihre Außenwahrnehmung nicht anderen. Gestalten Sie diese bewusst selbst und noch dazu strategisch, so dass diese auf Ihre beruflichen Ziele einzahlt.

Mit einer einzigartigen und aussagekräftigen Marke werden Sie nicht nur als Expertin oder Experte deutlich sichtbarer. Sie werden auf diese Weise auch an Reichweite gewinnen und damit mehr potenzielle Rechtssuchende, Kooperationspartner bzw. Mitarbeitende finden und in Ihrem Netzwerk auf bestimmte rechtliche oder auch gesellschaftliche Themen aufmerksam machen, um schlussendlich als Role Model wahrgenommen zu werden.

Werden Sie unverwechselbar

Ein wichtiger Aspekt ist Ihre Positionierung. Treten Sie aus der Masse hervor.

Vermeiden Sie den weitverbreiteten Anfängerfehler, alle ansprechen zu wollen. Damit sind Sie zum einen austauschbar, zum anderen fühlt sich niemand von Ihnen angesprochen. Überlegen Sie sich genau, welche Beratungsleistungen oder Rechtsprodukte Sie anbieten und welche potenziellen Mandantinnen und Mandanten Sie ansprechen wollen (z. B. Start-ups oder Kunstschaffende). Finden Sie für sich spätestens mit dem dritten Berufsjahr eine Nische, bspw. durch den Erwerb eines Fachanwaltstitels, und machen Sie sich durch stetiges Schärfen Ihrer Positionierung immer unverwechselbarer.

Denken Sie darüber nach, wie Sie wahrgenommen werden wollen: Denn Ihre Marke ist das, was andere über Sie sagen oder denken, wenn Sie nicht im Raum – und idealerweise auch, wenn Sie im Raum sind.

Starten Sie eine Bestandsaufnahme: Wie sollten andere Menschen und damit Ihre Mandantschaft, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte oder Geschäfts- bzw. Kooperationspartner über Sie als Expertin bzw. Experte und als Person sprechen? Und sind Sie bereits mit Ihrer Personal Brand in aller Munde?

USP: So unterscheiden Sie sich von anderen

Beschäftigen Sie sich bereits mit dem Start in den Anwaltsberuf und auch später immer wieder mit Ihrem Unique Selling Point (USP) und damit mit dem, was Sie besonders macht. Erfahren Sie im Folgenden die drei wichtigsten Alleinstellungsmerkmale, und wie Sie diese für sich herausfinden.

Merkmal Nr. 1: Ihre Expertise

Wissen Sie, wofür Sie eine Person mit Expertenwissen sind, und kommunizieren Sie dies bereits hinreichend?

Ihre Expertise ist nicht allein Ihr juristisches Know-how. Auch praktische Erfahrungen und sonstige Fach- und Sachkenntnisse, die Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit nützlich sind, sind ein wichtiger Teil Ihres Expertenstatus.

Egal ob Sie als Anwältin bzw. Anwalt selbstständig oder angestellt sind: Begrenzen Sie Ihre Sichtbarkeit als Expertin bzw. als Experte nicht allein auf den Kanzlei-Web-Auftritt. Überlegen Sie sich, auf welchen anderen Kanälen oder Plattformen Sie sichtbar werden können bzw. sollten. Ein gut aufgestelltes Linke-dIn-Profil ist in diesen digitalen Zeiten immer mehr ein „Must-have“. Darüber hinaus kann Ihre Expertise auch noch über einen eigenen Podcast oder Blog sowie durch wiederkehrende Vortragstätigkeiten oder Publikationen in einschlägigen Fachmagazinen an Bekanntheit und Reichweite gewinnen.

Zeigen Sie Ihr Wissen und Ihre berufliche Praxis immer wieder im virtuellen Kontext als auch beim persönlichen Austausch vor Ort.

Merkmal Nr. 2: Ihre Persönlichkeit

  • Ihre Expertise allein macht Sie nicht von anderen unterscheidbar. Es braucht dafür Ihre unverwechselbare Persönlichkeit.
    Was sind Ihre persönlichen Qualitäten?
  • Was zeichnet Sie als Person aus?

Überlegen Sie, wie Sie dies mit Ihrer Expertise verknüpfen. Sicher verfügen auch einige andere Juristinnen und Juristen über Ihr Know-how. Aber die Art und Weise, wie Sie dies nach außen vermitteln, hebt Sie von anderen ab. Und genau dort sollten Sie ansetzen. Zeigen Sie Ihrem Netzwerk möglichst Ihre ganze (Anwalts-)Persönlichkeit und verbinden Sie diese immer mehr mit Ihrem Expertenstatus.

Merkmal Nr. 3: Ihre Motivation

Wenn Sie neben den beiden o. g. Alleinstellungsmerkmalen zusätzlich noch Ihre persönliche Motivation sichtbar machen, haben Sie eine einzigartige Personal Brand.
Fragen Sie sich also, was Sie täglich antreibt, als Anwältin oder Anwalt Ihr Bestes zu geben.

  • Warum tun Sie als Anwalt das, was Sie tun?
  • Was motiviert Sie, Anwältin zu sein?

Menschen, die Ihre Expertise und Persönlichkeit kennen und Ihre dahinterliegende Motivation durch geschickte Außenkommunikation verstehen, werden bei Ihnen Rechtsrat suchen und Ihnen Kooperationsanfragen schicken. Durch diese Dreier-Kombi werden Sie noch leichter mit anderen in den Austausch kommen und noch schneller zu ihnen belastbare, nachhaltige Verbindungen aufbauen.

Der „goldene Kreis“ des Personal Branding

Sie kennen nun die drei Alleinstellungsmerkmale, die Ihre Personenmarke wesentlich bestimmen. Nun gilt es, diese Schicht für Schicht strategisch aufzubauen und proaktiv sowie zielfokussiert darauf Einfluss zu nehmen. Stellen Sie sich dies, wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt, als Kreis vor, den Sie von innen nach außen entsprechend füllen.

Personal Branding

Starten Sie mit dem Kern Ihrer Personal Brand. Machen Sie sich bewusst, was Sie stetig motiviert und antreibt. Beschäftigen Sie sich zuerst mit Ihrem „WARUM“. Anschließend setzen Sie sich mit dem „WIE“ auseinander. Wie sind Sie als Person, und was macht Sie aus? Erst im letzten Schritt geht es um Ihren Expertenstatus und damit um das „WAS“.

Sobald Sie sich jeden Bereich bewusst gemacht haben, beginnen Sie, Ihre Alleinstellungsmerkmale nach außen und damit gegenüber Ihrem Netzwerk zu kommunizieren. Bringen Sie diese ein, wann und wo immer es passt.

Überprüfen Sie zudem von Zeit zu Zeit, abhängig vom persönlichen Empfinden und den Rückmeldungen anderer, wo Sie noch konkreter werden können oder gar müssen. Denn das, was Ihnen selbst (noch) nicht klar ist, vermitteln Sie auch nicht an andere Menschen.

Ihre Unverwechselbarkeit: So gelingt´s!

Soweit die Theorie – die Umsetzung in die Praxis fällt manchen Kolleginnen und Kollegen jedoch oft schwerer als gedacht. Die folgenden Tipps erleichtern Ihnen den Aufbau einer erfolgreichen Personen-marke und unterstützen Sie dabei, Ihre Sichtbarkeit im Arbeitsalltag nicht aus den Augen zu verlieren.

  • Setzen Sie sich in einem ersten Schritt konkrete und realisierbare Ziele, die Sie in puncto Sichtbarkeit dieses Jahr und langfristig (in drei bis fünf Jahren) erreichen wollen. Formulieren Sie diese positiv und messbar.
  • Der zweite Schritt besteht darin, sichtbar zu werden. Definieren Sie – nach dem beschriebenen Prozess – Ihre Alleinstellungsmerkmale und kommunizieren Sie diese in Ihrem Netzwerk. Auch wenn es zu Beginn schwerfallen mag, bleiben Sie „am Ball“. Überlegen Sie sich regelmäßig, welche Situationen und Settings sich für Ihr Personal Branding nutzen lassen. Wo gilt es, sich (noch) als Expertin oder Experte einzubringen oder gar mit anderen gemeinsame Projekte in Angriff zu nehmen?
  • Weiter sichtbar zu sein, ist der dritte Schritt. Arbeiten Sie kontinuierlich an dem, wie Sie als Anwaltspersönlichkeit mit Expertenwissen im Außen wahrgenommen werden wollen. Prüfen Sie regelmäßig, an „welchen Stellschrauben“ Sie nachjustieren müssen und schärfen Sie Ihre Positionierung.

Erwarten Sie nicht, dass Ihre Personenmarke innerhalb kürzester Zeit aufgebaut ist. Ihr Personal Branding ist ebenso wie Ihr Networking oder Selbstmarketing kein Sprint, sondern ein für Sie lohnenswerter Marathon. Vorausgesetzt, Sie bleiben dran, werden Sie schnell merken, dass und wie Sie als Juristin oder Jurist von einer starken und einzigartigen Personal Brand profitieren.

Weitere Beiträge

Dr. Anja Schäfer ist Anwältin, Expertin für Networking & Female Leadership in Kanzleien und unterstützt als Mentorin Juristinnen schwerpunktmäßig in puncto Netzwerkaufbau, Selbstmarketing und Sichtbarkeit als Expertin. Sie veranstaltet regelmäßig Networking-Events von, für und mit Juristinnen und spricht über die genannten Themen alle zwei Wochen in ihrem Podcast.
Mehr Informationen zum Podcast: anja-schaefer.eu/podcast.

Bild: Adobe Stock/©pishit

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