Von Christian Noe

Ein PKH-Antrag hemmt die Verjährung auch, wenn die Erklärung über die persönlichen Verhältnisse fehlt, diese dem Antragsgegner aber „demnächst“ bekannt gegeben werden. In einer aktuellen Entscheidung bestätigt das OLG Dresden insoweit einen dreiwöchigen Zeitraum.

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

In einer Arzthaftungssache machte der Kläger im April 2018 Schadenersatz wegen unnötiger Schmerzen und bleibender Gesundheitsschäden aufgrund einer Falschdiagnose geltend. Die Antragsgegnerin trat dem entgegen und erhob zudem Verjährungseinrede. Der am 23.12.21 eingegangene PKH-Antrag des Klägers habe die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB nicht gehemmt, da die zwingend erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht beigefügt war. Diese habe der Kläger erst im Januar 2022 eingereicht – also, nachdem bereits Verjährung eingetreten war. Das OLG Dresden gewährte dem Kläger dennoch PKH unter Beiordnung seines Anwalts für das Klageverfahren (20.5.22, 4 W 245/22, iww.de/ak, Abruf-Nr. 232540).

Relevanz für die Praxis

Die Rechtsprechung hierzu ist umstritten – das OLG Dresden stellte sich jedoch auf die (wohl mehrheitliche) Seite der Gerichte, die die Angaben nach § 117 Abs. 2 ZPO als entbehrlich betrachten, um eine rückwirkende Hemmung auszulösen.

Einer Partei sind nur Verzögerungen zuzurechnen, an denen sie oder ihr Prozessbevollmächtigter schuld sind (§ 85 Abs. 2 ZPO). Grundsätzlich sollten Sie dieses Risiko umgehen und dem PKH-Antrag direkt ein ausgefülltes Erklärungsformular beifügen, wenn Sie eine Hemmung bewirken wollen. So ersparen Sie sich einen Mehraufwand, wie hier ein Beschwerdeverfahren.

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Christian Noe ist Rechtsanwaltsfachangestellter und freier Journalist. Als langjähriger Autor für verschiedene Medien verfasst er Beiträge für Juristen und das Fachpersonal in den Rechtsberufen in den Themenfeldern Ausbildung, Digitalisierung, Rechtsprechung und Kanzleiorganisation. Er konzipiert Lehrmaterialien und Grafiken und spricht mit erfahrenen Juristen und Branchenexperten über Wirtschaftsthemen und die Entwicklungen im deutschen und internationalen Rechtsmarkt.

Bild: AdobeStock/© Rogatnev, Canva/© Prosymbol (edited)

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