10
10 '23
Lesezeit: 2 Minuten Ein PKH-Antrag hemmt die Verjährung auch, wenn die Erklärung über die persönlichen Verhältnisse fehlt, diese dem Antragsgegner aber „demnächst“ bekannt gegeben werden. In einer aktuellen Entscheidung bestätigt das OLG Dresden insoweit einen dreiwöchigen Zeitraum.