Vereine Juristen

Von MkG-Redaktion

Von einer Mitgliedschaft in einem beruflichen bzw. karitativen Verein, Netzwerk oder einer Initiative können Juristinnen und Juristen nachhaltig profitieren. Örtliche Anwaltvereine und bekannte Organisationen wie Eurojuris und Co. sind eine gute erste Anlaufstelle. Doch es gibt weitere Vereine und Initiativen, die einen echten Mehrwert bieten – entweder weil sie Juristinnen und Juristen wertvolles Wissen, Know-how und Praxistipps vermitteln können, oder weil sie sich zum Ziel gesetzt haben, die Anwaltschaft zu unterstützen und in Notlagen aufzufangen. In diesem Beitrag werden fünf Initiativen und Vereine vorgestellt, bei denen sich die Mitgliedschaft und Unterstützung lohnt.

Business Network International: Das weltweit führende Unternehmernetzwerk für Empfehlungsmarketing

Juristinnen und Juristen arbeiten – zumindest in Kanzleien – häufig unter sich. Gerade für Kanzleien im B2B-Bereich kann es aber hilfreich sein, regelmäßig mit Experten und Expertinnen aus anderen Branchen zu netzwerken und zu diesen Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Das Business Network International (BNI®) ist eine Vereinigung regionaler Geschäftsleute, die sich einmal pro Woche in ihrem „Unternehmerteam“ zur Frühstückszeit treffen – mit dem erklärten Ziel der Gewinnsteigerung aller. Jedes BNI-Mitglied ist dabei angehalten, stets zu überlegen, wie es anderen helfen kann. Unternehmerinnen und Unternehmer treten als BNI-Mitglied Unternehmerteams bei – die Teams bestehen jeweils aus bis zu 60 Unternehmern und Unternehmerinnen unterschiedlicher Fachgebiete. Jedes Fachgebiet (z. B. Rechtsanwalt – Erbrecht) ist in einem Unternehmerteam nur einmal vertreten.

Rechtsanwältin Ulrike Sythes ist seit Mai 2022 Mitglied im BNI und schätzt am Netzwerk das großartige Empfehlungsmarketing:

„Ich habe in der kurzen Zeit schon wundervolle Kontakte und zahlreiche Empfehlungen gegeben und erhalten. Das tragende Motto ist „WER GIBT, GEWINNT“ und so wird das weitgehend auch gelebt. Die Begegnungen gehen über das Geschäftliche weit hinaus. Gerade für junge Kollegen und Kolleginnen ist es eine großartige Chance, sich ein Netzwerk aufzubauen und Kooperationen zu begründen. Ich lade meine Kollegen und Kolleginnen gern ein, uns dienstags um 06:45 Uhr im Online Chapter der Pumas zu besuchen.“

Das BNI wurde 1985 vom Unternehmensberater Dr. Ivan Misner in Arcadia in den USA gegründet und ist heute in 77 Ländern auf allen fünf Kontinenten mit 10.940 Unternehmerteams präsent. Mitglieder des Netzwerks erhalten Zugang zu einem breiten Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen Netzwerken, Sprechen vor Publikum und unternehmerisches Know-how.

Netzwerke für Juristinnen

Das Jurastudium ist heute für viele junge Frauen attraktiv – so sind im Bundesdurchschnitt mittlerweile mehr als die Hälfte der Jurastudierenden weiblich. Die Statistiken über die deutsche Anwaltschaft zeichnen ein anderes Bild: Unter den niedergelassenen Anwälten und Anwältinnen machen Frauen derzeit nur einen Anteil von 34 Prozent aus. Und die Anwaltschaft verliert Junganwältinnen – denn nicht wenige Frauen geben nach ein paar Jahren ihre Zulassung wieder zurück. Netzwerke können hier ansetzen: Junge Anwältinnen können von den Erfahrungen Berufserfahrener profitieren und sich austauschen, um juristische Berufe mit den eigenen Zielen und Vorstellungen zu vereinbaren. Neben dem Deutschen Juristinnenbund gibt es noch zwei neuere Netzwerke:

Legally Female: Von den Erfahrungen berufserfahrener Kolleginnen lernen

Das Netzwerk Legally Female möchte erreichen, dass Nachwuchsjuristinnen gestärkt und motiviert ihre juristische Karriere vorantreiben können und so zum Aufbau und Erhalt einer diversen Rechtsbranche beitragen. Hierbei werden sie durch ein kostenloses 1:1 Mentoringprogramm unterstützt, bei dem sie von den Erfahrungen erfahrenerer (Nachwuchs-)Juristinnen lernen können. Denn, so die Gründerinnen: Eine juristische Karriere erfordert Mut und Selbstbewusstsein – und das kann insbesondere „den teils selbstkritischen und verkopften weiblichen Nachwuchsjuristinnen schwerfallen“.

Legally Female schafft einen sicheren Rahmen für Austausch und Vernetzung und bietet als Ergänzung des Programms zahlreiche Workshops und Events an. Das Selbstbewusstsein des juristischen Nachwuchses soll dadurch gestärkt werden, dass ihnen verschiedenste Möglichkeiten zur Gestaltung von Studium und Beruf aufgezeigt werden, so die Gründerinnen Felicitas Famulla und Ann-Kathrin Ludwig:

„Die Rechtswissenschaft braucht starken weiblichen Nachwuchs. Wir sind uns sicher – mit der richtigen bedingungslosen Förderung können zahlreiche Talente entdeckt und auf dem für sie richtigen individuellen Karriereweg zum Erfolg geführt werden.“

Juristinnen netzwerken: Netzwerkaufbau, Selbstmarketing & Sichtbarkeit im Mittelpunkt

Das von Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer gegründete Netzwerk bietet unter dem Slogan „Juristinnen netzwerken“ Vorträge, Workshops und Netzwerk-Treffen zu Themen wie strategischer Netzwerkaufbau, Selbstmarketing, Sichtbarkeit als Expertin und Zielerreichung bei persönlicher bzw. beruflicher Weiterentwicklung. Die Angebote des Netzwerks umfassen beispielsweise einen virtuellen „Impuls-Kaffee“ am Montagmorgen um 8.00 Uhr sowie deutschlandweite After Work-Abende. Außerdem werden mehrmals pro Jahr größere Networking-Events wie der virtuelle „Juristinnen Netzwerken… TAG“ (das nächste Mal am 24. & 25. März 2023 zum Thema „Personal Branding für Juristinnen“) oder BarCamps veranstaltet – letzteres ist ein Format, bei dem sich die Teilnehmerinnen selbst ihr Programm zusammenstellen können.

Dr. Anja Schäfer über ihr Engagement:

„Bei den von mir virtuell sowie auch vor Ort angebotenen Networking-Formaten für, von und mit Juristinnen treffen diese auf interessante und gleichgesinnte Kolleginnen, mit denen sie sich in persönlicher Atmosphäre locker austauschen und unmittelbar vernetzen können. Zudem profitieren sie von Expertinnentipps zu beruflich relevanten Themen wie strategischer Netzwerkaufbau oder proaktives Selbstmarketing, die sie direkt für ihr eigenes Vorankommen nutzen können.“

Gutes tun – von und für die Anwaltschaft

Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind von Notlagen oder Berufsunfähigkeit nicht verschont und können durch Alter, Krankheit oder Schicksalsschläge auf Hilfe angewiesen sein. Es gibt insbesondere zwei deutsche Vereine, die sich für die Absicherung der deutschen Anwaltschaft einsetzen.

Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte: Seit über 135 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte unterstützt schon seit mehr als 135 Jahren Kolleginnen und Kollegen sowie deren Angehörige, die sich in einer Notlage befinden. Das können diejenigen sein, die durch die Versorgungswerke nicht ausreichend abgesichert werden, weil sie nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter eingezahlt haben. Auch Kolleginnen und Kollegen, die eine BU-Rente beziehen, sind durch diese meist nicht ausreichend abgesichert, so Geschäftsführerin Christiane Quade:

„Viele Unterstützte der Hülfskasse erhalten entweder Grundsicherung oder das Bürgergeld. Diese staatlichen Leistungen reichen allerdings nicht aus, um z. B. die oft sehr hohen Eigenanteile bei notwendigen Zahnbehandlungen oder anderen ärztlichen Behandlungen zu bezahlen. Brillen für Erwachsene werden in Deutschland überhaupt nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt, auch hier hilft beispielsweise die Hülfskasse mit einmaligen Beträgen.“

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte bietet drei Arten von Hilfe an:

  • Einmalige Beihilfen, z. B. für Krankenbehandlungskosten.
  • Eine jährliche Weihnachtsspende, auch für Kinder.
  • Angehörige der Mitgliedskammern (BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein) können zudem monatliche Beihilfen erhalten, z. B. in Höhe von 250 Euro pro Monat.

Im Zuge der Flutkatastrophe 2021 zahlte der Verein zudem eine Hochwasserhilfe an betroffene Kanzleien aus. Mit diesen Hilfen leistet die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte einen wertvollen Beitrag zur Absicherung der gesamten Berufsgruppe – denn Schicksalsschläge können jeden Anwalt und jede Anwältin treffen.

MkG 01/23

Kennen Sie schon unser MkG-Magazin?

Im Magazin finden Sie weitere interessante Beiträge u. a. zum beA, zur Anrechnung der Geschäftsgebühr und zu empfehlenswerten Vereinen und Initiativen für Juristinnen und Juristen.

Hier kostenlos herunterladen

Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. – von einmaligen Versicherungskonditionen profitieren und in Not Geratene unterstützen

Der Verein Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. setzt sich seit 1966 für die wirtschaftlichen Interessen und Absicherung seiner Mitglieder ein. Er verhandelt z. B. einmalige Versicherungskonditionen mit Gruppenversicherungspartnern. Dadurch kann er Mitgliedern einen kostengünstigen Versicherungsschutz für Versicherungen, wie der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Neben Anwältinnen und Anwälten können auch Notare, Patentanwälte, Assessoren sowie Referendarinnen und Referendare Mitglieder im Verein werden. Dabei trägt jedes Mitglied zu einer stärkeren Position des Vereins bei Verhandlungen der Versicherungskonditionen bei, so Geschäftsführerin Simone Scholz:

„Das Ziel des Vereins ist insbesondere die wirtschaftliche Absicherung von Kolleginnen und Kollegen. Durch Gruppenversicherungsverträge mit verschiedenen Versicherungen können wir unseren Mitgliedern in verschiedenen Sparten Sonderkonditionen anbieten. Je größer die Zahl der Mitglieder ist, desto größer sind die vom Verein erzielten Rabatte. Diese Rabatte werden an die Mitglieder unmittelbar weitergegeben. Jedes Mitglied sorgt also für mehr Verhandlungsmacht.“

Aus Vereinsmitteln wird zudem für Hinterbliebene eine Sterbefallbeihilfe gewährt, die jährlich nach den vorhandenen Mitteln festgelegt wird (derzeit 1.500 Euro). Der Verein erteilt Ratschläge auch in Fragen der Sozialhilfe und zur Vorsorge für den Todesfall.

Auch wird ein Hilfsfonds unterhalten, aus dem Unterstützungen durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen oder sonstige Maßnahmen gewährt werden. Dem Verein ist es wichtig, dass in Not geratene Kolleginnen und Kollegen benannt werden, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst an den Verein herantreten.

Es findet jährlich eine Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu anderen Kolleginnen und Kollegen.

Bild: Adobe Stock/©Studio Romantic

 

Mit dem MkG-Newsletter erhalten Sie alle sechs Ausgaben pro Jahr
pünktlich zur Veröffentlichung per Mail – zu Themen, die Sie weiterbringen:

  • Aktuelle Gesetzesänderungen,
  • Tipps zur optimalen Abrechnung,
  • Karrierechancen, Kanzleiführung u. v. m.