Konsumcannabisgesetz

Von Detlef Burhoff

Ende März wurden die neuen gesetzlichen Regelungen im Zuge des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis im BGBl veröffentlicht (BGBl I, Nr 109). Darunter befindet sich auch das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) vom 27.3.2024, das am 1.4.2024 in Kraft getreten ist.

Diese Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis hat bei der Strafjustiz mangels Übergangsfristen, zu erheblicher Mehrarbeit geführt. Das zeigt auch die doch schon recht große Anzahl von Entscheidungen, die sich mit den durch die Neuregelung aufgekommenen Fragen befassen. So sind derzeit z. B. auch auf der Homepage des BGH viele Entscheidungen zu finden, die aufgrund der Neuregelung in der Sache an sich rechtlich zutreffende Entscheidungen der LG in BtM-Verfahren abändern und/oder teilweise aufheben und zurückverweisen müssen.

Wir stellen Ihnen heute in einem Überblick die erste Rechtsprechung zum KCanG, die auf die Verteidigungspraxis erheblich Auswirkungen haben kann, vor. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Detlef Burhoff
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Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff ist Herausgeber, Autor oder Mitautor einer Vielzahl von Fachbüchern aus den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie der Rechtsanwaltsvergütung. Daneben ist er Herausgeber von Fachzeitschriften zu den vorgenannten Themen (StRR und VRR) und unterhält die Internetseiten www.burhoff.de sowie blog.burhoff.de.

Bild: Adobe Stock/©Dmitry_Tishchenko 

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