Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte unterstützt zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die durch Alter, Krankheit oder Schicksalsschläge berufsunfähig, berufsbehindert oder sonst in Not geraten sind. Leider sind nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen durch die Versorgungswerke ausreichend abgesichert, die bis zum regulären Renteneintrittsalter eingezahlt haben. Viele Unterstützte der Hülfskasse erhalten staatliche Leistungen, die oft nicht ausreichen, um z. B. die teilweise hohen Eigenanteile bei medizinischen Behandlungen zu bezahlen. Im Oktober 2023 startete die 75. Weihnachtsspendenaktion!
Auch im vergangenen Jahr folgten wieder viele Kolleg:innen ihrem Aufruf zur Solidarität mit Bedürftigen innerhalb der Anwaltschaft: Die Hülfskasse konnte einen erfreulichen Spendeneingang von insgesamt 210.550 Euro verzeichnen. Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700 Euro.
So unterstützte die Hülfskasse zum Beispiel einen Rechtsanwalt und seine vier Kinder in Norddeutschland. Der Anwalt leidet an einer unheilbaren Nervenkrankheit und ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig.
Nehmen Sie teil an der Weihnachtsspendenaktion und spenden Sie für Ihre hilfsbedürftigen Kolleginnen, Kollegen und deren Familien!
Wenden Sie sich an die Hülfskasse
Sollten Ihnen Kolleg:innen in Schwierigkeiten bekannt werden oder sollten Sie selbst betroffen sein – nehmen Sie Kontakt zur Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte auf. Der karitative Verein unterstützt nicht nur in den vier Mitgliedskammerbezirken beim Bundesgerichtshof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in den anderen 24 Kammerbezirken.
Die Weihnachtsspendenaktion der Hülfskasse läuft – hier spenden