Von Christiane Quade
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte unterstützt zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die durch Alter, Krankheit oder Schicksalsschläge berufsunfähig, berufsbehindert oder sonst in Not geraten sind. Im Interview berichtet Geschäftsführerin Christiane Quade, welche Hilfen der gemeinnützige Verein an Betroffene und Angehörige leistet, warum Leistungen des Staates und der Versorgungswerke häufig nicht ausreichen – und wer sich an den Verein wenden kann.
Frau Quade, die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte unterstützt schon seit mehr als 100 Jahren Kolleginnen und Kollegen, die sich in einer Notlage befinden. Mal etwas naiv gefragt: Sind diese Mitglieder der Anwaltschaft nicht durch unseren Sozialstaat und die Versorgungswerke ausreichend abgesichert?
Viele Unterstützte der Hülfskasse erhalten entweder Grundsicherung oder Hartz-IV. Diese staatlichen Leistungen reichen allerdings nicht aus, um z. B. die oft sehr hohen Eigenanteile bei notwendigen Zahnbehandlungen oder anderen ärztlichen Behandlungen zu bezahlen. Brillen für Erwachsene werden in Deutschland überhaupt nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt, auch hier hilft beispielsweise die Hülfskasse mit einmaligen Beträgen.
Durch die Versorgungswerke sind nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen ausreichend abgesichert, die bis zum regulären Renteneintrittsalter eingezahlt haben. Eine BU-Rente reicht meistens nicht zum Leben – und die Betroffenen sind froh, wenn sie z. B. eine jährliche Weihnachtsspende von uns erhalten können.
Mit welchen Hilfen unterstützt die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte konkret Mitglieder der Anwaltschaft, die unverschuldet in Not geraten sind?
Da gibt es drei verschiedene Arten von Hilfen:
- Einmalige Beihilfen, z. B. für Krankenbehandlungskosten.
- Eine jährliche Weihnachtsspende, im letzten Dezember betrug diese 700 Euro pro Person, auch für Kinder.
- Angehörige der Mitgliedskammern (BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein) können zudem monatliche Beihilfen erhalten, z. B. in Höhe von 250 Euro pro Monat.
Sind grundsätzlich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte qualifiziert, in einer Notlage Hilfe der Hülfskasse in Anspruch zu nehmen?
Laut unserer Satzung müssen die Antragstellenden eine Zulassung von mindestens fünf Jahren vorweisen können. Zudem dürfen nicht nur wirtschaftliche Probleme eine Rolle spielen, sondern es muss eine Notlage sein, die durch Krankheit, Alter oder schwere Schicksalsschläge verursacht wurde.
Viele Jungjuristinnen und Jungjuristen assoziieren mit der Anwaltstätigkeit Prestige und gute Gehaltsaussichten – und kalkulieren vielleicht gar nicht ein, dass sie auch einmal in eine Notlage geraten können. Können Sie uns anhand eines konkreten Beispiels verdeutlichen, wem die Hülfskasse schon Unterstützung in einer schweren Zeit geleistet hat?
Wir unterstützen z. B. die Witwe und die zwei kleinen Kinder eines Rechtsanwalts, der mit Mitte Vierzig an einem Herzinfarkt verstarb. In diesem Alter hatte er längst noch nicht genügend Beiträge in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte eingezahlt, um seine Hinterbliebenen abzusichern. Durch die Zahlungen der Hülfskasse konnte die Mutter der beiden Kinder z. B. eine Waschmaschine anschaffen oder auch Bekleidung für die Kinder kaufen und notwendige Zahnbehandlungen durchführen lassen.
Einigen Juristinnen und Juristen droht aufgrund der hohen Arbeitsbelastung die Berufsunfähigkeit durch Burnout. Können sich in einem solchen Fall betreffende Personen auch bei der Hülfskasse melden?
Ja sicher, die Betroffenen können sich gern bei uns melden. Ich habe den Eindruck, dass vermehrt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte daran erkranken, da wir innerhalb der letzten Jahre mehr Anträge auf Unterstützung anlässlich einer Burnout-Erkrankung erhielten als noch vor zehn Jahren.
Sie benötigen Hilfe oder kennen Kolleg:innen, die Hilfe benötigen? Lassen Sie Ihren Fall prüfen – selbstverständlich geht die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte vertraulich mit den Informationen um.
Sie möchten die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte durch eine Spende unterstützen?
Christiane Quade ist seit 20 Jahren bei der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte tätig, davon zwölf Jahre als Geschäftsführerin. Sie hat sowohl eine kaufmännische als auch eine Ausbildung im sozialen Bereich durchlaufen.