Die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. und der FFI-Verlag haben eine neue Kooperation vereinbart. Der Verein wurde im Jahr 1966 gegründet, um die wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Neben Anwältinnen und Anwälten können auch Notar:innen, Patentanwält:innen,  Assessor:innen und Referendar:innen Mitglieder im Verein werden. Im Interview mit mkg-online.de berichtet Rechtsanwältin Simone Scholz, Geschäftsführerin des Vereins, über die Arbeit des Vereins und die Vorteile einer Mitgliedschaft.

Frau Scholz, welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft bei der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. Anwältinnen und Anwälten und den anderen im Verein vertretenen Berufsgruppen?

Das Ziel des Vereins ist insbesondere die wirtschaftliche Absicherung von Kolleginnen und Kollegen. Durch Gruppenversicherungsverträge mit verschiedenen Versicherungen können wir unseren Mitgliedern in verschiedenen Sparten Sonderkonditionen anbieten. Je größer die Zahl der Mitglieder ist, desto größer sind die vom Verein erzielten Rabatte. Diese Rabatte werden an die Mitglieder unmittelbar weitergegeben. Jedes Mitglied sorgt also für mehr Verhandlungsmacht.

Können Ihre Mitglieder in allen Versicherungssparten profitieren?

Wir sind breitgefächert aufgestellt: Mitglieder profitieren insbesondere bei der Vermögensschadenhaftpflicht-, der Kranken-, Krankentagegeld- und der Unfallversicherung von attraktiven Tarifen. Auch ist es gelungen, die verschiedensten Versicherungsbedingungen teilweise ganz erheblich zugunsten unserer Mitglieder abzuändern. Dabei haben wir u. a. auch an solche Absicherungen gedacht, die häufig übersehen werden – z. B. befindet sich der Versicherungsschutz für Datenschutzbeauftrage auch in unserem Portfolio.    

Unterstützt der Verein seine Mitglieder, die – beispielsweise im Zuge der Coronakrise – in Not geraten sind?

Ja, selbstverständlich. Unabhängig von besonderen Krisen – der Verein steht seinen Mitgliedern in Notlagen zur Seite.

Die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. unterhält z. B. einen Hilfsfonds, aus dem Unterstützungen durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen oder durch sonstige Maßnahmen gewährt werden, um in einer existenzbedrohenden Lage unbürokratisch auszuhelfen.

Als Alleinstellungsmerkmal kann auch unsere Sterbefallbeihilfe genannt werden. Für Hinterbliebene unserer Mitglieder gewähren wir eine Sterbefallbeihilfe, die jährlich nach den vorhandenen Mitteln festgelegt wird. Sie beträgt derzeit 1.500 Euro. Der Verein steht seinen Mitgliedern oder stellvertretend deren Angehörigen auch in Fragen der Sozialhilfe und zur Vorsorge für den Todesfall zur Verfügung.

Bietet die Mitgliedschaft bei der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. auch die Möglichkeit, Kontakte zu erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen?

Es findet jährlich eine Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Es steht jedem frei, dieser Einladung zu folgen, wodurch eine Kontaktaufnahme zu anderen Kolleginnen und Kollegen durchaus gegeben ist.

Was schätzen Sie persönlich am Verein am meisten?

Den sozialen Rückhalt, den kollegialen Umgang miteinander, die ehrenamtliche Leitung sowie das Engagement des Vereins und schließlich den attraktiven Mitgliedsbeitrag von derzeit 5 Euro, auf den Monat umgerechnet. Im Beitrittsjahr erfolgt keine anteilige Berechnung. Ab dem Folgejahr ist der Jahresbeitrag in Höhe von 60 Euro zu entrichten, was im Vergleich zu anderen Mitgliedsbeiträgen sehr günstig ist.

Frau Scholz, vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antworten!

Das Interview führte Jasmin Kröner.

 

Sie möchten Mitglied bei der Selbsthilfe der Rechtsanwälte werden? Infos zur Mitgliedschaft und das Aufnahmeformular gibt es hier:

Zur Selbsthilfe der Rechtsanwälte

Foto: FFI-Verlag

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