Mit dem RVG-Rechner Prozesskosten nach aktuellen KostRÄG 2021 berechnen

Zum 01.01.2021 ist das neue Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten, das u. a. für rund zehn Prozent höhere Gebührensätze sorgt. Auch die Gerichtskosten sind um ca. zehn Prozent gestiegen.
Mit dem Prozesskostenrechner von Gebührenexperte Norbert Schneider auf rvg-rechner.de können Nutzerinnen und Nutzer nun flexibel zwischen alter und neuer Rechtslage wechseln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Rechtslage bei außergerichtlichen Kosten separat anzupassen. Das ist beispielsweise dann nötig, wenn die außergerichtlichen Leistungen noch im Jahr 2020 angefallen sind, alle anderen Leistungen aber nach neuem KostRÄG 2021 abgerechnet werden müssen.

App rundet das Angebot von rvg-rechner.de ab

Mit der kostenlosen Prozesskostenrechner-App für unterwegs können Nutzerinnen und Nutzer unkompliziert und überall ihre Prozesskosten berechnen lassen. Die App verfügt über alle Funktionen des RVG-Rechners und kann kostenfrei im App Store heruntergeladen werden.

Viele wichtige Infos rund ums RVG

Der Prozesskostenrechner kann bereits seit 2019 auf rvg-rechner.de genutzt werden. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Herausgeber von rvg-rechner.de, liefert auf der Website zusätzlich weiterführende Informationen zu Vergütungsansprüchen und den Gebührenarten nach RVG sowie alle aktuellen RVG-Tabellen.

Zum Prozesskostenrechner

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