Vergütung Rechtsanwälte

Seit Jahren trommeln Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein für eine erneute Anhebung der zuletzt 2013 erhöhten Vergütung für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zumindest bei den Landesjustizministerinnen und -ministern wurden sie mit diesem grundsätzlichen Anliegen jetzt erhört.

2018 hatten Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein einen Forderungskatalog vorgelegt, mit dem sich die Justizministerkonferenz im Frühsommer des letzten Jahres befasste. In der Folge wurden dann der Justizsenator von Hamburg und die Landesjustizministerinnen von Hessen und Schleswig-Holstein beauftragt, mit BRAK und DAV über eine konkrete Ausgestaltung einer Vergütungserhöhung zu sprechen. Jetzt liegt das Ergebnis dieser Beratungen vor: Die schleswig-holsteinische Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat vor einigen Tagen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Brief mit Eckpunkten für eine Reform der Rechtsanwaltsvergütung geschickt. Nach den Vorstellungen der Länder sollen die Vorschläge noch in dieser Legislaturperiode, die offiziell mit der nächsten Bundestagswahl 2021 endet, umgesetzt werden.

Lineare und strukturelle Anpassung

Kernpunkt der Reform soll die lineare Anhebung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz um zehn Prozent sein. Parallel dazu ist auch eine Steigerung der Gebühren nach Gerichtskostengesetz, Familiengerichtskostengesetz und dem Gerichts- und Notarkostengesetz vorgesehen. Ergänzend zur linearen Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung soll durch strukturelle Maßnahmen das Gesamtvolumen der Gebührenerhöhung vergrößert werden: zum Beispiel, indem die Tage- und Abwesenheitsgelder von 25, 40 und 70 Euro auf 30, 50 und 80 Euro angehoben werden. Und auch bei den Fahrtkosten soll es einen Aufschlag geben: Von bisher 0,30 Euro pro Kilometer auf 0,42 Euro pro Kilometer.

Einmalige statt regelmäßige Erhöhung

Mit den Eckpunkten werden die Wünsche der Anwaltschaft allerdings nur teilweise erfüllt. BRAK und DAV hatten seinerzeit eine regelmäßige Gebührenanpassung in angemessenen Zeitabständen gefordert. „Angemessen wäre dabei ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren“, sagte der damalige BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer, als die Anwaltsorganisationen im April 2018 ihren Forderungskatalog präsentierten. Außerdem solle eine Erhöhung der Anwaltsgebühren nicht mit einer Erhöhung der Gerichtsgebühren gekoppelt werden. Genau das sieht aber das Eckpunktepapier jetzt vor.

Positive Signale aus dem BMJV

Hoffnungsvolle Signale für eine baldige Gebührenanhörung kommen derweil aus dem Bundesjustizministerium. Dort hält man die Forderungen der Rechtsanwälte für berechtigt, heißt es in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Anpassung auf die Länderhaushalte bedürfe es dabei einer besonders engen Abstimmung mit den Ländern, wird in dem Text ein Sprecher des Ministeriums zitiert. Für den Hamburger Justizsenator Till Steffen ist die Anhebung nach sieben Jahren jedenfalls „überfällig“. Nun sei es an Bundesregierung und Bundestag, die jetzt verhandelten Eckpunkte so schnell wie möglich umzusetzen, so Steffen.

Foto: Adobe.Stock/©Yingko

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