Mediation

Anwälte/-innen wurden „zum Streiten“ ausgebildet, so das Klischee. Das Verfahren der Mediation bricht mit dieser Vorstellung und kann als Alternative zum Gerichtsprozess sowohl Mandanten als auch Anwälten/-innen eine ganze Reihe von Vorteilen bieten. RAin Andrea Trude erklärt im Interview, welche genau das sind und wann eine Mediationsausbildung Sinn macht.

Frau Trude, warum sollte ein/e RA eine Ausbildung zum/zur Mediator/in machen?

Für mich stehen zwei Aspekte im Vordergrund. Der Erste: Die Ausbildung zum/zur Mediator/-in eröffnet dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin die Möglichkeit, das berufliche Angebotsfeld zu erweitern. Schwerpunkte, die in der bisherigen anwaltlichen Tätigkeit etwa durch eine Fachanwaltschaft gesetzt wurden, können auch in der Mediation weiter gesetzt werden, z. B. im Bereich Familie, Konflikte im Bauwesen oder in der Arbeitswelt, Wirtschaft usw. Der Zweite: Der Beruf des/der Mediator/in einerseits und des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin andererseits haben eine große Schnittstelle – den Konflikt zwischen Menschen. Die Wege, die die jeweilige Berufsgruppe zur Konfliktlösung heranzieht, sind jedoch sehr unterschiedlich. So vertritt der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin die Interessen des Mandanten/der Mandantin.

Im Gegensatz dazu ist der/die Mediator/in allparteiisch und vermittelt im Rahmen eines strukturierten Verfahrens zwischen den Parteien. Auf diese Weise bereitet der/die Mediator/in den Weg zu einer von den Medianten selbst entwickelten Lösung des Konfliktes, der auf Eigenverantwortlichkeit basiert.
In der Ausbildung zum/zur Mediator/in erfährt der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin einen neuen, andersartigen Zugang und Umgang mit Konflikten. Das bisher aufgrund der juristischen Ausbildung zur Verfügung stehende Handwerkszeug kann sich so in erheblichem Ausmaß erweitern. Somit öffnen sich andere Blickwinkel und Perspektiven, die letztlich auch dem Mandanten/der Mandantin zugutekommen. Diese basieren auf den Schwerpunkten der Mediation, nämlich Kommunikation, Bedürfnisforschung, Kreativität und Vermittlungskompetenz.

Welche Kompetenzen sollte man mitbringen, wenn man Mediator/in werden möchte?

Der/die Mediator/in muss allparteiisch sein. Er/Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Neben diesen zwingenden Kriterien liegen die Schwerpunkte meines Erachtens darin, dass der/die Mediator/in zuhört, den Parteien Raum gibt und allen am Mediationsverfahren Beteiligten die gleiche Wertschätzung zukommen lässt.

Wie läuft ein Mediationsverfahren in der Regel ab?

Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Verfahren und besteht aus fünf Schritten:

  1. Die Parteien klären, ob eine Mediation zur Konfliktlösung in Betracht kommt. Ist das der Fall, wird eine Mediationsvereinbarung zwischen den Parteien und dem/der Mediator/in getroffen, in der unter anderem die Verpflichtung zur Verschwiegenheit aller Beteiligten geregelt wird. Des Weiteren werden grundsätzliche Aspekte zur Mediation vereinbart, so z. B. die Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens.
  2. Die Medianten schildern den Sachverhalt. Die Themen der Mediation werden ermittelt.
  3. In einem dritten Schritt werden diese Themen im Hinblick auf die dahinterstehenden Interessen der Parteien betrachtet.
  4. Sodann werden Lösungsmöglichkeiten gesucht und erarbeitet.
  5. Die Medianten erarbeiten schließlich eine verbindliche Vereinbarung, die schriftlich festgehalten und von ihnen unterschrieben wird.

Welche Vorteile bringt die Mediation der Mandantin /dem Mandanten und der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt?

Klarzustellen ist, dass eine Anwältin/ein Anwalt, die/der eine Partei vertritt, nie in dieser Angelegenheit auch als Mediator/in tätig sein kann. Das schließt sich zwingend aus. Denn der Rechtsbeistand ist verpflichtet, die Interessen einer Partei zu vertreten. Der/die Mediator/in muss allparteiisch sein. Hat man also als Anwalt/Anwältin, der/die auch Mediator/in ist, eine Partei vertreten und entschließen sich die eigene Partei und die gegnerische Partei zu einer Mediation, muss der/die Mediator/in zwingend eine andere Person sein.

Die Mediation bietet dem Mandanten/der Mandantin eine tragfähige, zufriedenstellende Lösung des Konflikts, da sie am individuellen Bedürfnis orientiert ist und von den Medianten selbst und nicht etwa von einem Dritten (z. B. Richter/in) erarbeitet wurde. Ein Mediationsverfahren ist freiwillig, vertraulich, also nicht öffentlich, und oftmals erheblich kürzer als ein Gerichtsverfahren. Eine Mediation kann auch kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren sein.

Die Vorteile für Rechtsanwälte/-innen, die zugleich Mediator/innen sind, bestehen darin, dass sie mehr Handlungsoptionen haben. Sie können entscheiden, ob ein streitiges Verfahren oder ein unstreitiges Verfahren zielführender ist. Ist der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin also zugleich Mediator/in, muss und kann er/sie sich entscheiden, ob er/sie eine anwaltliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit als Mediator/in anbietet. Diesen Schritt muss der Anwalt bzw. die Anwältin machen, bevor eine beratende anwaltliche Tätigkeit für eine Partei aufgenommen wird.

Worauf ist bei der Wahl der Mediationsausbildung zu achten?

Man sollte sich mit dem Mediationsgesetz vertraut machen, das unter anderem die Voraussetzungen für den sog. „Zertifizierten Mediator“ festlegt. Des Weiteren sollte man überdenken, ob man im Rahmen der Mediationsausbildung bestimmte Schwerpunkte setzen möchte, z. B. Wirtschaftsmediator oder gewaltfreie Kommunikation etc.

Wie ist der Trend unter Rechtsanwälten/-innen im Bereich Mediation?

Die Mediation ist meines Erachtens als Möglichkeit der Konfliktlösung aus ihrem Schattendasein herausgetreten und wird inzwischen als Alternative zum „klassischen“ Weg, also dem Weg über die Gerichte, immer öfter in der anwaltlichen Praxis aufgezeigt.

Frau Trude, ich danke vielmals für das Gespräch!

Das Interview führte Bettina Taylor.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung. Die Lösung wird von den Medianten selbst in einem strukturierten Verfahren unter Vermittlung des/der Mediator/in erarbeitet. In der Anwaltspraxis ist die Mediation eine Alternative zu einem streitigen Verfahren vor Gericht. Der Weg der Mediation kann in der anwaltlichen Praxis aber auch gegangen werden, wenn für den/die Mandant/in Lebensbereiche geregelt werden sollen, zum Beispiel Unternehmensnachfolge oder testamentarischen Regelungen. Immer aber muss der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin, der/die zugleich Mediator/in ist, im Vorfeld entscheiden, ob er/sie als Anwalt bzw. Anwältin oder als Mediator/in auftreten will.

Adobe Stock/Андрей Яланский

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