DAT 2022

Von Nadia Neuendorf, Jasmin Kröner Verena Schillmöller

„Miteinander für das Recht“ – so lautete das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstags, der vom 20. bis 24. Juni 2022 nach zwei Jahren erstmalig wieder als Präsenzveranstaltung stattfand. Eingeleitet wurde die Veranstaltungswoche durch drei Tage voller Online-Seminare, bevor am Donnerstag das CCH Congress Center Hamburg seine Pforten öffnete. Geboten wurden den Teilnehmenden Veranstaltungen zu diversen Rechts­ge­bieten und zum Kanzlei­ma­nagement, rechts­po­li­tische Diskus­sionen, Einstei­ger­ver­an­stal­tungen sowie die bekannte Fachaus­stellung AdvoTec. Im Folgenden einige zentrale Punkte der Veranstaltung in der Zusammenfassung.

Miteinander zu zeitgemäßer Politik

Begrüßungsrede der DAV-Präsidentin Edith Kindermann

Den Auftakt der Präsenzveranstaltung machte DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Ganz nach dem Motto „Miteinander für das Recht“ warf sie in der Eröffnungsveranstaltung einen Blick auf die derzeitige rechtspolitische Lage und forderte, dass die gesellschaftliche Realität – z. B. bzgl. des Zugangs zum Recht auf dem Land –, aber auch der Blick der Anwaltschaft stärker in Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden müssten. Hier bemängelte sie die häufig kurzen Fristen von nur wenigen Tagen von Seiten der Ministerien zur Abgabe einer Stellungnahme des DAV. Diese ließen nicht vermuten, dass der Input der Anwaltschaft sonderlich gewürdigt werde.

Ein anderes Thema, das die Anwaltschaft nach wie vor umtreibt: die Digitalisierung. Die Pandemie sei ein Katalysator für diese gewesen, nun sei es aber dringend geboten, ein einheitliches System für Videoverhandlungen zu etablieren, so Kindermann.

Ebenso begrüßten die anwesenden Anwältinnen und Anwälte Kindermanns Forderung zur Dokumentation der Hauptverhandlung abseits des schriftlichen Protokolls.

Ein roter Faden, der sich – wie könnte es anders sein – durch die gesamte Eröffnungsveranstaltung zog, war der Angriffskrieg auf die Ukraine. Gerhart Baum, Bundesminister a. D. mahnte in seiner Rede, dass die Menschenrechte nicht dem Recht des Stärkeren ausgeliefert werden dürften. „Die Ukraine darf nicht fallen, sonst fallen wir mit!“, so Baums mahnende Worte.

Justizminister Dr. Marco Buschmann schloss sich seinem Vorredner Baum an und berichtete von internationaler Zusammenarbeit, um Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen. Des Weiteren dankte er den Anwältinnen und Anwälten für ihre Arbeit und bot einen knappen Ausblick auf die Modernisierung des Familien- und des Strafrechts, wo mit Abschaffung des § 219a zum Werbungsverbot für Abtreibungen, bereits ein erster wichtiger Schritt getan sei, um die rechtlichen Grundlagen an die heutige Zeit anzupassen.

Praxis Review: Sechs Monate aktive beA-Nutzungspflicht

Seit dem 1.1.2022 gilt die aktive Nutzungspflicht des beA. Wie gut gelingt die Nutzung und welche Probleme haben sich in dieser Zeit, besonders in der Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz, aufgetan? Diesen Fragen gingen RAin Julia von Seltmann von der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Mediator Dr. Thomas Lapp, Dr. Cornelia Menhofer, Präsidentin des LG Wiesbaden sowie Ilona Cosack, ABC Anwaltsberatung Cosack, nach.

Ein großes Problem in der Kommunikation mit der Justiz sei definitiv der Medienbruch, der auf Gerichtsseite in vielen Fällen erfolgt, wenn Schriftsätze per beA übermittelt und anschließend ausgedruckt werden. Es zeige sich in der Realität eine große Diskrepanz zwischen Digitalisierungsplänen der Justiz mit Online-Klage und Online-Verhandlung einerseits und der Abhängigkeit von Papier aufgrund der noch nicht bundesweit ausgerollten E-Akte für alle Gerichte sowie Richterinnen und Richter andererseits.

Bei der Benennung und Kennzeichnung der zu versendenden Schriftsätze müsse dies von der Anwaltschaft berücksichtigt werden. Denn „sprechende Dateinamen“ gehen beim Ausdrucken verloren und auch die Reihenfolge einzelner Papiere ist ohne entsprechende Beschriftung nach dem Druck nicht mehr immer korrekt nachzuvollziehen. Weiterer Tipp: Das Mitsenden eines separaten Anschreibens, das die übersendeten Unterlagen klar benennt sowie die Nutzung von Anlagenstempeln.

Der derzeitige Zustand, da waren sich während der angeregten Diskussion zwischen Referent:innen und Publikum alle einig, sei noch ein ordentliches Stück vom Idealzustand entfernt. Dennoch seien gegenseitige Schuldzuweisungen der Sache nicht dienlich. So forderte Stefanie Otte, Präsidentin des OLG Celle eine bundesweite IT-Gleichheit und regte vielmehr einen regelmäßigen digitalen Lunch zum besseren Austausch zwischen den Parteien an.

Was sind die Vorteile einer Mediation?

Am Donnerstagvormittag gaben die Rechtsanwälte und Mediatoren Marcus Hehn und Stephan Schmidt-Jochum eine Einführung in das Thema Mediation. Am Beispiel eines Geschwisterstreits erklärten sie, wie Mediation neue Verhandlungswege aufzeigen und im besten Fall eine langwierige Gerichtsverhandlung verhindern kann.

Wichtig bei einer Mediation ist, dass die Mediation im Einvernehmen beider Parteien stattfindet und strukturiert abläuft. Für den strukturellen Ablauf ist der Mediator oder die Mediatorin verantwortlich. In der Mediation werden neue Interaktionswege zwischen den Parteien eröffnet und Lösungen erarbeitet, die vorher eventuell noch nicht offensichtlich waren. Darauf müssen sich beide Parteien einlassen. Großer Vorteil der Mediation ist, dass im Idealfall ein Kompromiss gefunden wird, von dem beide Parteien profitieren – anders als bei einer Gerichtsverhandlung, bei der es am Ende eine Gewinner- und eine Verliererpartei gibt. Weitere Vorteile sind, dass die Parteien in der Regel ihr persönliches Verhältnis wahren, eine Mediation kürzer dauert als ein Gerichtsverfahren und Kosten gespart werden können. In Zeiten überlasteter Gerichte für diese also eine willkommene alternative Streitbeilegungsmethode.

 „Kanzleien von gestern für Anwält:innen von morgen?“

Ein spannender Austausch zwischen alteingesessenen Anwälten und jungen Anwältinnen ergab sich in der Veranstaltung „Kanzleien von gestern für Anwält:innen von morgen? Von Generationen- und anderen Konflikten in der Anwaltschaft“ zwischen RA Markus Hartung, RAin Rebecca Richter, RA Fabian Reinholz und Moderatorin Dr. Helene Bubrowski, F.A.Z.

Diskutiert wurden die unterschiedlichen Vorstellungen von älteren und jüngeren Generationen hinsichtlich Themen wie Gendern, Homeoffice, Karrierechancen für Anwältinnen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

So sei zum Beispiel in Sachen Gleichberechtigung von Anwältinnen und Anwälten, insbesondere in mittelständischen und großen Kanzleien noch einiges zu tun: Werden dort Partner ernannt, dann handele es sich meist immer noch um Männer – der Frauenanteil auf Partnerebene sei verschwindend gering. Doch die Wünsche der jungen Generation scheinen klar: Flexibilität, mobiles Arbeiten und eine ausgeglichenere Aufteilung der Care-Arbeit, sobald Kinder im Spiel sind. Diese kämen bei Partnern der älteren Generation, die jahrzehntelang vornehmlich für die Kanzlei gelebt haben und sich stark über Geld und Status definierten, allerdings nicht immer gut an. Es brauche heutzutage andere Werte in Großkanzleien als ausschließlich das Streben nach Geld, so einige der Kommentare.

Mit der richtigen Spezialisierung zum Erfolg

Auf welche Rechtsgebiete sollten sich Berufseinsteiger:innen spezialisieren? In welchen Nischen auf dem Anwaltsmarkt ist noch Platz? Zu diesen Fragen gab es während des Vortrags „Erfolg durch Spezialisierung“ Antworten durch Kurzvorträge von drei Anwältinnen.

Den Anfang machte Dr. Eva-Dorothee Leinemann, Fachanwältin für Vergabe- und Baurecht. Ihre Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der baubegleitenden Beratung für Infrastruktur- und Hochbauprojekte. Sie begleitet auch die Durchführung von Vergabeverfahren, wenn z. B. der Auftrag für einen neuen OP-Trakt im Krankenhaus vergeben wird. Gerade im Vergaberecht kann als Anwältin gutes Geld verdient und ein hoher Stundensatz verlangt werden.

Daran anschließend berichtete Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach von ihrer Arbeit im Baurecht. Wer seinen Fachanwaltstitel im Baurecht macht, dürfe keine Scheu vor Kontakt mit Architekt:innen und Ingenieur:innen haben. Auch Besuche auf der Baustelle gehören dazu. Wie bei anderen Fachanwaltstiteln auch, kommt man häufig mit Themen in Berührung, mit denen man sich nicht auskennt und in die man sich erst einlesen muss. Hier muss Interesse bestehen, sich mit diesen Themen auseinandersetzen zu wollen – das, so die Referentin, könne dann auch schon mal die Beschäftigung mit verschiedenen Arten von Rohren sein.

Zum Abschluss berichtete Rechtsanwältin Dr. Ulrike Brucklacher von ihrer Tätigkeit im Medizinrecht. Sie sei schon relativ früh mit dem Fachbereich in Berührung gekommen und  schnell war klar, dass sie sich auf diesen Bereich spezialisieren möchte, auch wegen der Interdisziplinarität. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen u. a. das Krankenhausrecht, das Vertragsarztrecht und das Medizinprodukterecht.

In der anschließenden Fragerunde kam die Frage auf, wie man sich letztendlich für einen Fachanwaltstitel entscheidet. Alle Referentinnen waren sich einig: Nach dem Ausschlussprinzip vorgehen und erstmal die Fachgebiete ausschließen, die überhaupt nicht in Frage kommen. Das gehe nur dadurch, dass man sich in verschiedenen Fachgebieten ausprobiert.

Anwaltsmarkt 2022: Wohin entwickelt sich die Anwaltschaft?

Den Freitagmittag läutete Prof. Dr. Matthias Kilian vom Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln mit seinem Vortrag zu Entwicklungen in der Anwaltschaft ein. Die interessantesten Fakten stammen aus seinem aktuellen statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft.

In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland insgesamt rückläufig gewesen, bei den niedergelassenen Rechtsanwälten ist sie sogar bereits seit sechs Jahren rückläufig. Rückläufige Anwaltszahlen, so Kilian, sind ihm aus keinem anderen Land bekannt. Woher rührt diese scheinbar einzigartige Entwicklung?

Die Absolventenzahlen in Jura haben sich schließlich nach einem Tief wieder erholt – und auch die Zahl der Jurastudierenden steigt seit einem historischen Tief vor 15 Jahren wieder kontinuierlich an. Aber: Das kommt der Anwaltschaft bisher nicht zugute. Denn es sind vor allem die nicht-klassischen Jura-Studiengänge, die attraktiver werden und für diese Stabilisierung verantwortlich sind. Nicht nur geht die Zahl der Neuzulassungen zur Anwaltschaft zurück – Zulassungsverzichte und Todesfälle ergeben jedes Jahr eine Zahl von etwa 5.000. Die Anwaltschaft verliert zudem Junganwältinnen, denn nicht wenige Frauen geben nach ein paar Jahren ihre Zulassung wieder zurück.

Dieser Trend könne sich sogar fortsetzen, wenn es nicht gelingt, den Anwaltsberuf für Frauen attraktiv(er) zu machen. Denn im Bundesdurchschnitt sind mittlerweile 63 Prozent der Jurastudierenden weiblich. An der Universität Köln, so Kilian, sind es bei den Erstsemestern sogar derzeit 70 Prozent. Das spiegelt sich jedoch bisher nicht in der Zahl der niedergelassenen Anwältinnen wieder. Während Frauen unter den Syndizi sogar einen Anteil von 58 Prozent ausmachen, sind es unter den niedergelassenen Anwält:innen derzeit nur 34 Prozent. Und auch die Tatsache, dass Jura der Studiengang mit dem höchsten Anteil an Studierenden mit Migrationshintergrund ist (22 Prozent), macht sich unter den niedergelassenen Anwält:innen nicht bemerkbar – so hat hier derzeit etwa jeder zehnte einen Migrationshintergrund. Anscheinend, so gab Kilian zu bedenken, gingen der Anwaltschaft hier Arbeitskräfte verloren.

Diversität in der Anwaltschaft – vielfältig aber gemeinsam

Zum Abschluss des ersten Präsenztages auf dem Deutschen Anwaltstag sprachen die vier Jurist:innen Dr. Oliver Islam, Rojda Tosun, Fatima Hussain und Robert Michels in einer Panel-Diskussion über den Stand der Diversität in der Anwaltschaft. Obwohl sich alle einig waren, dass es kleinere Fortschritte gebe (z. B. könne man bei den Mitarbeitenden in Start-ups und Großkanzleien etwas mehr Diversität feststellen) sei noch mehr als genug zu tun. Das zeigten auch viele persönliche Berichte der Teilnehmenden der Veranstaltung, die von ihren (Diskriminierungs-)Erfahrungen erzählten. Bei vielen Anwälten und Anwältinnen sei das Thema Diversität und Inklusion noch nicht angekommen bzw. werde die Thematik nicht als Problem wahrgenommen.

Was muss sich folglich ändern, damit die Diversität in der Anwaltschaft gefördert wird? Das Panel gab hierfür folgende Impulse:

  • Die Politik muss aktiv werden.
  • Lehrpläne müssen angepasst werden: An Universitäten, aber auch an Schulen, muss dem Thema mehr Raum gegeben werden.
  • Recruiting: Arbeitgeber:innen rekrutieren gerne Mitarbeitende, die ihnen ähnlich sind. Deswegen muss in Unternehmen und in den Personalabteilungen ein Bewusstsein für das Thema Diversität geschaffen werden, damit dieser Kreislauf bewusst durchbrochen wird.

Digitalisierung, Generationenwechsel, rückläufige Anwaltszahlen: Wandel in der Anwaltschaft

Neben Vorträgen zu spezifischen Rechtsgebieten klang vor allem in den fachunspezifischen Diskussionen auf dem diesjährigen DAT durch, dass die Anwaltschaft vor tiefgreifenden Veränderungen steht. Sei es aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, anstehender Rentnerwellen und einem damit einhergehenden Generationenwechsel – oder weil einige Anwält:innen sich in ihrer Berufsgruppe schlicht nicht repräsentiert fühlen: Die Anwaltschaft muss Veränderungen meistern, um für künftige Anwärterinnen und Anwärter attraktiv zu bleiben – oder zu werden. In einer alternden Gesellschaft und der Gefahr eines anstehenden Personalmangels muss sie auf die Bedürfnisse (potenzieller) Nachfolger:innen eingehen, um zukunftsfähig zu bleiben. Aber: Selbsterkenntnis ist bekanntlich der erste Schritt zur Besserung.

Impressionen vom Deutschen Anwaltstag 2022

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Nadia Neuendorf arbeitet als Produktmanagerin und Redakteurin beim FFI-Verlag.

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Jasmin Kröner ist beim FFI-Verlag in den Bereichen Produktmanagement und Redaktion tätig. 

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Verena Schillmöller ist beim FFI-Verlag in den Bereichen Produktmanagement und Redaktion tätig.

Fotos: Deutscher Anwaltstag  & FFI-Verlag

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