beA aktive Nutzung

Ab dem 1.1.2022 wird die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für alle Anwältinnen und Anwälte verpflichtend. Spätestens dann müssen sie den rechtskonformen aktiven Umgang mit dem beA beherrschen. Die Fachinfo-Broschüre „beA kompakt – fit für die aktive Nutzungspflicht“ erläutert als kompaktes Nachschlagewerk in zehn Kapiteln den effektiven und gleichzeitig rechtskonformen Umgang mit dem Postfach.

beA-Expertin Ilona Cosack erleichtert Anwältinnen und Anwälten als auch Kanzleimitarbeitenden die Vorbereitung auf die aktive Nutzungspflicht, indem sie mit zahlreichen Anleitungen und Screenshots die wichtigsten Funktionen des beA erläutert. Daneben bietet die Broschüre einen Überblick der aktuellen Rechtslage und den damit verbundenen Pflichten für Berufsträger:innen.

Die Themen der Fachinfo-Broschüre:

  • Technische Voraussetzungen
  • Empfangen und Versenden von Nachrichten
  • Elektronisches Empfangsbekenntnis und Signaturen
  • Nachrichtenexport
  • Rechtevergabe für Mitarbeitende und Vertretung
  • Vorgehen bei technischen Problemen

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Bild: FFI-Verlag

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