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Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist seit dem 22.12.2022 in Kraft. Nach jüngstem Beschluss müssen die neuen Formulare schließlich ab dem 01.09.2024 verbindlich genutzt werden. Denn laut Gesetzgeber bilden die bisherigen Formulare die aktuelle Rechtslage nicht mehr korrekt ab. Außerdem sollten die Nutzerfreundlichkeit und die digitale Nutzung der Formulare verbessert werden. Dies führt zu neuen Vorgaben für das Ausfüllen der Formulare.

Fit im Umgang mit den neuen ZV-Formularen

Die aktuelle Fachinfo-Broschüre „Die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung: Alle Änderungen im Überblick“ von Rechtsanwalt und ZV-Experte Jens Hänsch informiert im Detail, inwiefern sich die Formulare verändert haben und wie diese nun auszufüllen sind. Topaktuell mit allen kurzfristigen Änderungen und Korrekturen.

Der Inhalt der eBroschüre:

  • Aufbau der Formulare
  • Änderungen beim PfÜB
  • Änderungen beim Vollstreckungsantrag an den Gerichtsvollzieher
  • Änderungen bei den Forderungsaufstellungen
  • Änderungen bei der Durchsuchungsanordnung
  • Alle neuen Formulare zum Download
  • Übergangsrecht

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Der Experte:

Jens Hänsch ist selbstständig als Rechtsanwalt in Dresden tätig. Seine Expertise umfasst Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht, Familienrecht, Baurecht, IT-Recht sowie allgemeines Zivilrecht.

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Foto: Adobe Stock/©BabyQ

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