RVG-Reform

Zum 1. Januar 2021 tritt die von der Anwaltschaft lange geforderte RVG-Reform in Kraft. Das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) sorgt für eine strukturelle Verbesserung des RVG – und dafür, dass Anwältinnen und Anwälte künftig mehr abrechnen können. Die Gebührenbeträge erhöhen sich beispielweise durchschnittlich um ca. zehn Prozent.

Alle Neuerungen im Überblick

Die neue Fachinfo-Broschüre „RVG-Reform 2021 kompakt: So rechnen Sie richtig ab“ von Gebühren- und Abrechnungsexperte RA Norbert Schneider liefert einen Überblick aller Änderungen im Zuge des KostRÄG und zeigt anhand vieler Praxisbeispiele, wie Anwältinnen und Anwälte künftig richtig abrechnen.

RVG-Reform

Inhalte der Fachinfo-Broschüre:

  • Überblick aller Neuerungen des KostRÄG 2021 im RVG, GKG, FamGKG und JVEG
  • Zahlreiche Praxisbeispiele zur Abrechnung nach neuem RVG
  • Aktualisierte Gebührentabellen

Zum Autor:

Gebührenexperte und Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und Autor zahlreicher Fachpublikationen. So hat er bereits zahlreiche Werke zum RVG wie „Fälle und Lösungen zum RVG“, „AnwaltKommentar RVG“ und „RVG Praxiswissen“ veröffentlicht und ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2020“ und Mitherausgeber der AGS.

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Foto: Adobe.Stock/©mrmohock

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