Viele Kolleginnen und Kollegen hatten darauf gewartet, endlich Ihre elektronische Kommunikation über das beA abwickeln zu können. Hier wären Ihnen einige Haftungsrisiken und Sorgen im Hinblick auf Vertraulichkeit der Kommunikation mit Gerichten, Behörden und Gegenanwälten und -anwältinnen sowie Korrespondenzkolleginnen und -kollegen genommen worden. „beA Digital. Einfach. Sicher.“ lautet die Marke, unter der das besondere elektronische Anwaltspostfach auf der Website der BRAK offeriert wird. Leider ist es gerade besonders schwierig, die beiden Anforderungen einfach und sicher technisch umzusetzen. Die Einhaltung von höheren IT-Sicherheitsstandards insbesondere beim Einsatz von Verschlüsselungstechnologien bedeutet regelmäßig mehr Aufwand beim Nutzer durch höhere Anforderungen an seine sichere Anmeldung am System und/oder den Einsatz von Schutzmechanismen hinsichtlich der übermittelten Dateien und Informationen. Je einfacher dies umgesetzt werden soll, desto kostenintensiver werden die Systeme. Dies umso mehr, als in der Anwaltskanzlei typischerweise mehrere Personen auf dieselben Informationen zugreifen können müssen – und zwar lückenlos und fehlerfrei.

Die hochgesteckten Ziele bei der Umsetzung des beA haben jetzt erst einmal zum Abbruch dessen Einführung geführt. Zeit gewonnen also für die Kolleginnen und Kollegen, die sich ohnehin nicht recht damit anfreunden wollten, einen weiteren Kommunikationskanal in ihrer Kanzlei zu eröffnen. Für alle – BRAK, Lösungsanbieter für die Kanzlei und die Anwaltschaft – eröffnet dies die Möglichkeit, die Pause zu nutzen und die Schnittstellen zu den weiteren Lösungen in der Kanzlei und insbesondere die Frage der Archivierung der beA-Nachrichten und deren Weiterleitung an die Mandanten, Zeugen, Sachverständigen, Gerichtsvollzieher und weiteren Beteiligten zu bewältigen.

Leider hört die Sicherheit des beA da auf, wo ein Großteil der elektronischen Kommunikation in der Kanzlei beginnt. Das beA bietet nicht etwa ein Archivsystem; es ist auch nicht geeignet, wie in der E-Mail-Anwendung die eingehenden und ausgehenden Nachrichten dauerhaft vorzuhalten. Dies ist auch nicht der gesetzliche Auftrag. Umso wichtiger ist es, dass die Anbieter von Lösungen speziell für Anwaltskanzleien oder von Standardlösungen zur sichereren digitalen Kommunikation nunmehr mit viel zeitlichem Vorlauf die Schnittstelleninformationen zum beA erhalten. Sind diese Lösungen bei Einführung des beA noch nicht einsatzfähig, bedeutet dies praktisch, dass weitere organisatorische Vorkehrungen in der Kanzlei zu treffen sind, um die beA-Nachrichten

• zuverlässig zu exportieren

• lückenlos in der digitalen Akte zu archivieren

• nahtlos an die Mandanten und sonstigen Beteiligten weiterleiten zu können
und

• dabei einen angemessenen Sicherheitsstandard einzuhalten, z.B. durch den
Einsatz von De-Mail oder Verschlüsselungstools.

Solange die Mandanten weit überwiegend an der sicheren und vertraulichen Übermittlung der digitalen Nachrichten nicht mitwirken, bleibt es bei einem niedrigen Sicherheitsniveau auf Veranlassung der Mandanten. Wichtig ist aber, dass wir Kolleginnen und Kollegen in der Lage sind, bei Bedarf Lösungen anzubieten, und wir für die eigene Kanzlei eine Strategie entwickeln, wie die Mandanten – je nach Struktur des Mandantenstamms – zur Wahl eines sichereren Kommunikationswegs zu motivierensind und welches Tool zur Organisation der Kanzlei passt.

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