
Am 1. Juni 2025 wurden mit Inkrafttreten des KostBRÄG insgesamt sieben Kostengesetze – GKG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVKostG, JVEG und RVG – geändert. Was bedeutet das für die Anrechnung mehrerer Gebühren, die Abrechnung in Mahnverfahren und Familiensachen sowie die Kostenrechnung für Notariate? Gebührenpapst Norbert Schneider klärt in seiner neuen Broschüre zur RVG-Erhöhung 2025 auf.
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Praxisbeispiele zu neuen Gebührentabellen und Übergangsregelungen
Die Fachinfo-Broschüre „RVG-Erhöhung 2025“ von Norbert Schneider enthält zahlreiche Praxisbeispiele, die die Arbeit mit den neuen Gebührentabellen erleichtern.
Inhalte der Fachinfo-Broschüre:
- Änderungen in den Kostengesetzen:
RVG, GKG, FamGKG, GNotKG - Das Wichtigste zum Übergangsrecht:
Praxisbeispiele zu den Übergangsregelungen - Die neuen Gebührentabellen nach
- 13 RVG Abs. 1 RVG
- 34 GKG / § 28 FamGKG
- 49 Abs. 1 RVG
Zum Autor:
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und Autor zahlreicher Fachpublikationen und Seminare. So hat er bereits zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht. Er ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke 2025.