Welche rechtlichen Aspekte sind in Sachen IT-Schutz zu beachten? Wann ist eine Cyberschutzversucherung sinnvoll? Über diese und weitere Fragen klärt die neue MkG-Spezialausgabe Cyberschutz in der Anwaltskanzlei auf.
Anwält*Innen sind schon immer zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Doch im digitalen Zeitalter steigt die Häufigkeit von Cyber-Angriffen auch in Anwaltskanzleien. Genau hier setzt die Sonderausgabe „Cyberschutz in der Anwaltskanzlei“ von IT-Rechtler und Datenschutzexperte Dr. Lutz Martin Keppeler an.
Von DSGVO bis hin zu Cyberschutzversicherungen
Der kompakte Leitfaden vermittelt u.a. die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen und die technischen Mindeststandards von IT-Sicherheit und Datenschutz in Anwaltskanzleien:
- Welche rechtlichen Pflichten haben Anwält*Innen in Sachen IT-Sicherheit?
- Was sind die technischen Mindeststandards von IT-Sicherheit und Datenschutz?
- Wann müssen Anwält*Innen haften?
- Welche Rolle spielt hierbei die DSGVO?
- Wann macht eine Cyberschutzversicherung Sinn?
„Einheitslösungen“ in Sachen Cyberschutz gibt es nicht
Eine praktische Checkliste der wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen am Ende der Sonderausgabe hilft zusätzlich, die Empfehlungen umzusetzen. Dabei verdeutlicht der Fachautor Dr. Keppeler, dass jede Anwaltskanzlei ihre eigenen Konzepte und Maßnahmen erarbeiten muss, um effizienten und adäquaten IT-Schutz zu gewährleisten. Ausschlaggebend sind dabei Faktoren wie Kanzleigröße und Rechtsgebiet. Die Checkliste zieht deswegen individuelle Gegebenheiten in die Analyse ein.
Nadia Neuendorf
Dr. Lutz Martin Keppeler (Fachanwalt für Informationstechnologierecht) arbeitet seit 2014 bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln im Bereich IT/IP. Zuvor war er bei einer internationalen Kanzlei beschäftigt. Er berät Mandanten zu allen Fragen des IT- und Datenschutzrechts und ist in diesen Bereichen sowohl außergerichtlich als auch forensisch tätig. Herr Dr. Keppeler arbeitet besonders intensiv an der Schnittelle zwischen Technik und Recht woraus sich Spezialgebiete wie das IT-Sicherheitsrecht, das Open Source Lizenzrecht und das Datenschutzrecht ergeben.