Derzeit ist das Migrationsrecht, zum Teil noch besser bekannt als Ausländer- und Asylrecht, in aller Munde. Besonders im Asylrecht ist in der letzten Zeit ein extremer Anstieg von Mandaten zu beobachten. Es wurde mir daher oft die Frage gestellt, wie man denn den Einstieg in diese Materie bewerkstelligt.

Eins vorweg – einfach ist es nicht.

Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, das derzeit auch ständigen Änderungen unterworfen ist. Diese Änderungen sind naturgemäß durch gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt, aber auch durch gesetzliche Änderungen. Kein Rechtsgebiet wurde in der letzten Zeit so sehr von teils extrem kurzfristigen Gesetzesänderungen heimgesucht wie das Migrationsrecht.

Das bedeutet, dass es für einen Rechtsanwalt in diesem Rechtsgebiet unabdingbar ist, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und sowohl Gesetzesänderungen als auch die regionale, deutschlandweite und europaweite Rechtsprechung präsent zu haben. Dies ist natürlich sehr zeitaufwendig und fehleranfällig, kann aber natürlich von größter Bedeutung sein.

Hinzu kommt, dass die Fristen im Asylrecht sehr kurz sind. So liegen die Klagefristen je nach Art der Bescheidung bei einer oder zwei Wochen. Sehr oft haben die Klagen keine aufschiebende Wirkung, sodass auch Eilanträge gestellt werden müssen.

Die Mandanten sprechen selten Deutsch und sind an Abläufe vor deutschen Gerichten bzw. Behörden natürlich auch nicht gewöhnt, sodass auch hier Geduld und Einfühlungsvermögen gefragt sind.

Das meiste lernt man natürlich immer im Zuge der eigenen Arbeit. Es ist aber unerlässlich, sich als Anwalt, der neu in diesen Bereich kommt, intensiv mit der Materie zu beschäftigen. Schließlich hängen hier sehr weitreichende Entscheidungen von der Arbeit des Anwaltes ab.

Einschlägige Fachliteratur ist für Grundlagen sicherlich nützlich, allerdings können hier naturgemäß selten die neuesten Entwicklungen berücksichtigt werden. Sehr hilfreich sind Fortbildungs­veranstaltungen, die aktuelle Überblicke und Tipps geben. Auch sollte man mit anderen Kollegen auf diesem Gebiet in Kontakt treten. Hierzu gibt es Stammtische und Arbeitskreise, die man über die örtlichen Anwaltvereine ausfindig machen kann. Nur durch diesen Dialog lernt man die Feinheiten und Tricks. Ab diesem Jahr finden nun auch Fachanwaltskurse im Migrationsrecht statt.

Leider bietet das Rechtsgebiet sehr viele Fallstricke, die man kennen muss, um die Mandanten ordentlich vertreten zu können. So muss man zum Beispiel wissen, dass es mit § 10 AsylG eine Vorschrift gibt, die eine Zustellungsfiktion auslöst, die einmalig im deutschen Recht ist. Ein Bescheid über den Asylantrag gilt damit als zugestellt, auch wenn er den Betroffenen nie erreicht hat.

Dieser verpflichtet sich nämlich, es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitzuteilen, wenn sich seine Adresse ändert. Dies geschieht aufgrund der Verteilungen zwangsläufig. Allerdings werden die Adresswechsel in den wenigsten Fällen wirklich mitgeteilt. Wenn nun das Bundesamt den Bescheid an die alte bekannte Adresse verschickt und dieser nicht zustellbar ist, so gilt er eben trotzdem ab dem Zustellungsversuch als zugestellt, da dies nur aus der Nichtmitteilung der Adressänderung resultierte. Da die Frist dann meistens nur eine Woche beträgt, ist der Bescheid schneller rechtskräftig, als man als Anwalt oft reagieren kann.

So abschreckend sich nun alles anhören mag: Das Rechtsgebiet ist sehr interessant, abwechslungsreich und bietet die Möglichkeit, tatsächlich Menschen zu helfen. Von daher bekommt man oft trotz anspruchsvoller und zeitintensiver Arbeit sehr viel zurück.

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