In Teil 1 dieser Artikelreihe haben Sie erfahren, welche Vorteile Social Recruiting Kanzleien bietet und wie man LinkedIn als virtuelles Kanzleischild nutzen kann. In Teil 2 zeigen wir Ihnen nun, mit welchem Content Sie auf LinkedIn und Instagram punkten und mit Bewerberinnen und Bewerbern in Kontakt treten.
Inhalte generieren: Was interessiert Bewerberinnen und Bewerber?
Content ist King, doch vielerorts regiert das Mittelmaß. Nur hochwertiger Content lockt Talente an, doch was „hochwertig“ bedeutet, scheint in der Kanzleiwelt Interpretationssache zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass man auf beiden Plattformen noch immer Stockfotos mit Aktenbergen, Blogartikel in Juristendeutsch und Stellenanzeigen voller generischer Floskeln entdeckt.
Für LinkedIn gibt es grundsätzlich eine Vielzahl von geeigneten Inhalten wie:
- Fachbeiträge
- Kommentierungen zu aktuellen Themen
- erfolgreich erstrittene Urteile
- Kanzleinews
- oder Veranstaltungshinweise.
In Zeiten, wo Sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, ergänzen Sie Ihre Inhalte einfach entsprechend. Neben der Veröffentlichung der obligatorischen Stellenanzeige – unter „LinkedIn Jobs“ und auf dem LinkedIn-Unternehmensprofil – sollten Sie für Ihr persönliches Profil einen individuellen Text formulieren (lassen). Hier reicht es nicht, kommentar- und lustlos die Karriereseite Ihrer Kanzlei-Website zu verlinken. Zum Einen, weil LinkedIn Verlinkungen zu Fremd-Websites zuweilen mit einer Drosselung der Reichweite abstraft und zum Anderen, weil ein selbst formulierter Text nun einmal persönlicher ist. Und Sie möchten sich doch wohlwollend von Ihren Mitbewerbern abheben, oder?
Für Sichtbarkeit bei einer jobsuchenden Zielgruppe sorgen ergänzend auch etwas weniger formelle Beiträge. Neben Erfahrungsberichten aus dem Arbeitsalltag des Teams oder Einblicken ins Körbchen des Kanzleihundes kann dies auch in der regelmäßigen Veranstaltung spezieller Networking-Events für potenzielle Interessenten sein (z. B. regelmäßige „After-Work-Drinks“ oder eine Art „Bewerber-Speeddating“) – klassisch analog, aber ggf. auch digital auf LinkedIn.
Instagram als Recruiting-Tool nutzen? Aber ja! Vergessen Sie trockene Stellenanzeigen – hier darf es lockerer zugehen.
Hiermit können Sie punkten:
- Einblicke hinter die Kulissen: Zeigen Sie Ihren Kanzleialltag, aber bloß nicht zu formell, sondern locker und humorvoll. Dazu kann auch der morgendliche Gassi-Gang oder die abendliche Joggingrunde gehören. Gerade bei Kanzleien, die in der Außendarstellung sonst sehr formell auftreten, kann das für positive Überraschungseffekte sorgen.
- Mitarbeiter-Interviews und Kanzleievents in Stories teilen: Wie auf LinkedIn, nur entspannter. Sommerfest und Weihnachtsfeier nicht vergessen!
- Reels und Kurzvideos: Ein kreatives, lockeres Format, um juristische Themen zu erklären und Karrieretipps zu geben.
- Jura-Memes und Kanzleihund-Posts sind niedrigschwellige Inhalte, um auf humorvolle Art Reichweite zu generieren.
- Live Q&A-Sessions, wo die Kanzlei interessierten Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zur Kanzlei und ausgeschriebenen Jobs beantwortet.
Netzwerken: Wie komme ich in Kontakt mit Bewerberinnen und Bewerbern?
Es gibt diesen schönen Spruch, dass man ein Netzwerk nicht erst aufbauen sollte, wenn man es braucht, denn nachhaltiger Netzwerkaufbau kostet Zeit.
Insofern sollten Sie den Netzwerkaspekt bei Ihren Social-Media-Aktivitäten stets im Hinterkopf haben: mit abwechslungsreichen Inhalten auf Ihrem Profil, der regelmäßigen Teilnahme an Diskussionen und dem Hinzufügen interessanter Kontakte wird das Netzwerken irgendwann zum Selbstläufer. Möglich ist dann vereinzelt auch die proaktive Direktansprache von vielversprechenden Talenten, etwa bei Einladungen zu Webinaren oder Kanzlei-Events, aber auch im Rahmen von Diskussionen oder Kommentaren unter Ihren Beiträgen. Auch bei einer Kontaktanfrage zur Vernetzung kann eine personalisierte Nachricht gut ankommen. Inhaltliche Aufhänger, um Gemeinsamkeiten hervorzuheben, finden sich meist im LinkedIn-Profil oder den Beiträgen der Kandidaten.
Bewerbermangel ade! Vier Tipps für erfolgreiches Social Recruiting
Authentizität vor Perfektion: Man kann es nicht oft genug betonen: Einblicke ins Kanzleileben sind Gold wert. Bewerberinnen und Bewerber wollen wissen, wie das Arbeitsklima wirklich ist – nicht nur, womit die Stellenausschreibung blumig wirbt. Gerade auf Instagram darf in solchen Videos auch mal etwas schief gehen. Das ist spannender als ein geskriptetes Marketingvideo.
Konsistenz und Regelmäßigkeit: Wer nur einmal im Quartal etwas postet, bleibt unsichtbar. Planen Sie regelmäßige Inhalte und etwas Zeit, um auf Kommentare zu reagieren.
Analysieren und optimieren Sie! Wenn sich auf Ihre Stellenanzeige auch nach der dritten Wiederholung niemand meldet, können Sie an drei Stellschrauben drehen: Stil, Inhalt und Ort der Veröffentlichung. Hat Ihr Kanzleiprofil auf LinkedIn nur zehn Follower und niemand reagiert? Kein Wunder…
Nehmen Sie sich nicht zu wichtig. Auch und insbesondere auf Social Media. Übrigens: Auf Instagram duzt man sich.
Fazit: Social Recruiting funktioniert – auch für Sie!
Social Recruiting über LinkedIn und Instagram ist nicht nur effektiv, sondern kann auch Spaß machen! Also Schluss mit langweiligen Stellenanzeigen!
Doch, ich weiß: Anwältinnen und Anwälte haben meist entweder keine Zeit oder keine Lust, sich intensiv mit Social Media zu beschäftigen. Das ist kein Problem! Es gibt spezialisierte Agenturen, Dienstleister und Freelancer, die Sie beim Kanzleimarketing unterstützen. Sei es bei einzelnen Texten oder dem gesamten Social-Media-Auftritt samt Strategie, je nach Kanzleigröße und Budget. Wo finden Sie diese freundlichen Helferlein? Im Zweifel ganz unkompliziert auf LinkedIn, über Empfehlungen oder im Anbieter-Verzeichnis dieser Website.
Julia Torner hat Rechtswissenschaft in Hamburg studiert und das Referendariat im Rheinland absolviert. Nach einem Umzug in die Hauptstadt war sie zuletzt einige Jahre bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin beschäftigt. Seit 2018 ist Julia Torner freie Autorin und schreibt Texte für Rechtsanwält:innen.
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