Von Jana Gelbe-Haußen

Personalentwicklung sollte in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle spielen: Also auch in einer Anwaltskanzlei. Eine eindeutige Definition für Personalentwicklung gibt die Betriebswirtschaftslehre allerdings nicht her. Sie ist auf jeden Fall – wenn schon nicht in der Leitung der Kanzlei – zumindest bei den Rechtsanwaltsfachangestellten und den Rechtsfachwirten von großer Bedeutung. Soll die Kanzlei etwa durch Ernennungen auf der Partnerebene oder durch Erweiterung in einer Bürogemeinschaft vergrößert werden, bedeutet dies auch, das Kanzleipersonal einzubeziehen und nötigenfalls neues Personal einzustellen oder das vorhandene zu entwickeln.

Kanzleientwicklung heißt strategische Unternehmensplanung, Anpassung an aktuelle Entwicklungen auf dem Anwaltsmarkt, Reaktion auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen und muss laufend aktualisiert werden. Personalentwicklung ist ein gutes Steuerungsinstrument, um auf derartige unternehmerische Veränderungen zu reagieren. Falsche oder mangelnde Personalentwicklung führt zu unnötigen Kosten, Verzögerungen in der Mandatsbearbeitung oder gar Mandatsverlusten. Gleichzeitig gibt es viele Teammitglieder, die sich gern weiterentwickeln wollen, wenn sie einige Jahre im Unternehmen beschäftigt sind. Entweder um im Unternehmen eine höhere Stufe zu erreichen und mehr Verantwortung zu übernehmen oder um sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu orientieren.

Welche Möglichkeiten Rechtsanwaltsfachangestellten hierfür offenstehen, soll im Folgenden in einem Überblick dargestellt werden:

Weiterbildungsanbieter

Um die richtige Personalentwicklungsmaßnahme zu wählen, ist arbeitgeberseitig zunächst zu prüfen, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise für ihre Aufgaben eine Anpassungsfortbildung benötigen, um die aktuellen, sich ständig ändernden Herausforderungen zu bewältigen. Auf Grund häufiger Gesetzesänderungen (gerade zurzeit im Bereich RVG und ZV) sollten regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen auf dem Plan stehen, um die neuesten juristischen Entwicklungen in der praktischen Arbeit auch richtig umzusetzen. Hierfür bieten RENO-Vereine aber auch andere Anbieter (Online-) Seminare an. Beispielhaft sollen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit benannt werden:

➤ Sachbearbeiter Familienrecht

➤ Sachbearbeiter Mietrecht

➤ Sachbearbeiter Strafrecht

➤ Sachbearbeiter Unfallschadenregulierung – hier auch mit Update

Fortbildungen zum Sachbearbeiter

Spezialisierungsmöglichkeiten für bestimmte Fachrichtungen (u. a. auch passend zu Fachanwaltschaften) finden sich bei Zorn-Seminare, beispielsweise zu folgenden Rechtsgebieten:

➤ RENO Bundesverband

➤ Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e. V.

➤ Engler Fachschulungen

➤ Juristische Fachseminare

➤ Fachseminare von Fürstenberg

➤ Soldan Akademie

➤ ISAR-Fachseminare Jungbauer

➤ Anwaltakademie – Seminare für das Kanzleiteam

➤ die örtlichen Rechtsanwaltskammern

Weitere Angebote sind:

➤ Sachbearbeiter Zwangsvollstreckung

➤ Sachbearbeiter Kostenrecht

Diese eignen sich für größere Kanzleien, die jeweils eigene spezialisierte Abteilungen für diese Sachgebiete organisiert haben oder für Rechtsanwaltsfachangestellte, die sich für diese Aufgaben spezialisieren wollen, weil sie eine besondere Vorliebe dafür haben. Alle Sachbearbeiter-Lehrgänge finden online statt, an jeweils drei aufeinanderfolgenden Tagen und umfassen insgesamt 15 Stunden Wissensvermittlung.

 

ChatGPT-Leitfaden für ReFas und ReNos

In der neuen Fachinfo-Broschüre „ChatGPT-Leitfaden für ReFas und ReNos“ zeigt Herausgeberin Carmen Wolf, wie das Potenzial von ChatGPT auch von Kanzleimitarbeitenden ausgeschöpft werden kann und erklärt, für welche Einsatzgebiete sich das KI-Tool besonders eignet und wie gutes „Prompten“ gelingt.

Hier gratis downloaden

Fortbildung zum Kanzleimanager

Weniger um Fachwissen als um Softskills geht es bei der Fortbildung zum Kanzleimanager. Hierzu sind im Internet Angebote der nwb Akademie und dem Unternehmen Strassenberger Konsens-Trainer zu finden. In den einzelnen Modulen werden Themenfelder wie beispielsweise „Kommunikation, Gesprächsführung, Auftreten“, „Konflikt- und Stressmanagement“ „Telefon- und Beschwerdemanagement“ oder „Ziel- und Zeitmanagement“ bearbeitet. Ziel der Fortbildung ist Entlastung der Berufsträgerinnen und Berufsträger bei der alltäglichen Personalführung und durch Führungskräfte.

Zertifizierter Insolvenzsachbearbeiter

Eine weitere Spezialisierungsmöglichkeit ist der Zertifizierte Insolvenzsachbearbeiter. Auch hier ist die Teilnahme online an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (montags bis freitags) mit einem Abschlusstest am folgenden Montag vorgesehen. Da es für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Insolvenzkanzleien keine Ausbildung gibt und der Bereich „Insolvenzrecht“ in der ReNo-PatAusbV vollkommen außen vor bleibt, sind Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter darauf angewiesen, ihr Personal selbst zu schulen und an die Herausforderungen anzupassen. In diesem Bereich bietet RWS Seminare eine Schulung an.

Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO

In etlichen Anwaltskanzleien werden Rechtsanwaltsfachangestellte ausgebildet. Zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Ausbildung besteht für Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsfachwirte, die mit der Ausbildung beauftragt sind und sich mit großem Engagement der Weitergabe ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit widmen, die Möglichkeit, die Prüfung nach der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen. In einem Vorbereitungskurs werden Kompetenzen zur Planung, Durchführung und zum Abschluss der Ausbildung vermittelt, insbesondere arbeits- und berufspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Rechtsanwaltsfachangestellte legen sowohl eine schriftliche als auch eine praktische Prüfung ab. Rechtsfachwirte brauchen lediglich noch die praktische Prüfung abzulegen. Vorbereitungskurse können als Präsenzlehrgang, als Online-Lehrgang oder Fernkurs absolviert werden. Die erforderlichen Handlungskompetenzen können durch regelmäßige Anpassungslehrgänge aktualisiert werden.

Vom Fachangestellten zum Fachwirt – Aufstiegsfortbildung gem. § 53 BBiG a. F.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt“ nach der RechtsfachwPrV ist der Abschluss einer Berufsausbildung nach der ReNoPatAusbV und eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit. Zur Prüfung zuzulassen sind auch Fachkräfte, die über eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Prüfungsvoraussetzung ist nicht zwingend, dass man an einem entsprechenden Vorbereitungskurs teilgenommen hat.

Vorbereitungskurse in Form von Präsenzseminaren vor Ort angeboten (hier bitte bei der eigenen örtlichen Kammer nachfragen, wer Anbieter ist) oder im Fernstudium z. B. am Fernstudieninstitut der Beuth Hochschule für Technik.

Die Prüfungen werden vor der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer abgelegt. Sofern der Vorbereitungskurs am FSI der Beuth in Berlin absolviert wird, besteht die Möglichkeit, vor der Kammer Berlin oder der eigenen örtlichen Kammer die Prüfung abzulegen.

Innerhalb des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) wird der Abschluss als „Geprüfter Rechtsfachwirt“ im Niveau EQR 6 abgebildet und damit dem „ersten Studienzyklus Bachelor“ gleichgestellt. Gleiches gilt für die Einordung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Ob die Abschlüsse jedoch entsprechend auf dem Arbeitsmarkt oder den Universitäten/Fachhochschulen anerkannt werden, liegt im Ermessensspielraum des potenziellen Arbeitgebers oder der Universität. Fachhochschulen, die ein Bachelor-of-Laws-Studium anbieten, rechnen in aller Regel die Vorkenntnisse aus dem Rechtsfachwirtstudium unter Umrechnung in erlangte Credit Points an.

Für die Aufstiegsfortbildung besteht die Möglichkeit, Meister-BAföG zu beantragen. Etwa ein Drittel der Studien- und Prüfungsgebühren werden vollständig übernommen, für die verbleibenden zwei Drittel kann ein Studienkredit bei der KfW-Bank aufgenommen werden. Die Kosten des Vorbereitungsstudiums richten sich nach der gewählten Kursform.

Hinweis:

Sofern sich für das Fernstudium in Berlin entschieden wird, sind hier am Ende des 2. und 3. Semesters jeweils eine Woche Präsenzstudium in Berlin zu berücksichtigen. Die zusätzlich anfallenden Reise- und Übernachtungskosten können nicht über das Meister-BAföG finanziert werden. Grundsätzlich kann für diese Zeit Bildungsurlaub gewährt werden (in Abhängigkeit des Bundeslandes, in dem die Interessenten ihren Wohnsitz haben).

Die Fortbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt fußt noch auf § 53 BBiG a.F. bis 31.12.2019. Sie ist eine berufliche Fortbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und wird praxisorientiert durchgeführt. Die Fortbildung ist staatlich anerkannt, d. h. es gibt – im Gegensatz zum „Notarfachwirt“ – eine bundesweit einheitlich gültige Prüfungsverordnung, die im Sinne des BBiG erstellt ist. Auf seinen jährlichen Treffen bietet der Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e. V. Seminare speziell für Fachwirte in Präsenz an.

Fortbildungsordnungen der hherqualifizierenden Berufsbildung – §§ 53 ff. BBiG

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht seit der Novellierung zum 1.1.2020 vor, dass nach der Berufsausbildung weitere Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung unter den dort aufgeführten Voraussetzungen möglich sein sollen. Sinn der Neuordnung ist es, dass es sich auch hier weiterhin um praxisorientierte Fortbildungen im Rahmen der Berufsbildung handeln wird.

Es soll vermieden werden, dass Fachkräfte – also Rechtsanwaltsfachangestellte – den Weg an Universitäten und Fachhochschulen gehen und so aus ihrem eigentlichen beruflichen Umfeld „aussteigen“.

§ 53 b BBiG

• Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin

§ 53 c BBiG

• Bachelor Professional Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

§ 53 d BBiG

• Master Professional

Die zuständigen Bundeministerien für Bildung und Forschung sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (nebst hier zuständigem Bundesministerium der Justiz) und die zuständigen Berufsverbände (BRAK, RENO Bundesverband, DGB) befinden sich seit einiger Zeit im „Findungsmodus“ zumindest für die zweite Fortbildungsstufe „Bachelor Professional Geprüfter Rechtsfachwirt“.

Wann das Verfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann, ist noch nicht absehbar. Bis dahin werden weiterhin Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung nach der RechtsfachwPrV vom 23.8.2001, zuletzt geändert am 9.12.2019 durchgeführt und die Prüfungen nach dieser Verordnung abgenommen. Die geplanten Fortbildungsstufen stellen keinen universitären Abschluss dar. Es werden Abschlüsse im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vor den zuständigen Rechtsanwaltskammern erworben.

Zur Thematik des § 53 d BBiG – Master Professional – liegen auch bereits Ideen auf dem Tisch, um diese Fortbildungsstufe mit Leben zu füllen, jedoch noch keine konkreten Pläne. In der MkG-Ausgabe 5/2023 wird durch Tim Günther ausgeführt, dass in bestimmten Kanzleien eine Spezialisierung im Compliance Management i. S. d. § 31 BORA i. V. m. §§ 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 Nr. 2 BRAO erforderlich ist, die nicht zwingend von Berufsträgern – also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu erfüllen sein muss.

Sabine Vetter LL. M. vom Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e. V. weist darauf hin, dass in Unternehmen Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Pflichten im Compliance Management üblich seien. Auch wenn die BRAO von einer solchen Bezeichnung Abstand nehme, stelle sich die Frage, wer hierfür ausgebildet werden könne. Diese derzeit recht große Ausbildungslücke könne laut Vetter durch den Master Professional geschlossen werden.

MKG-Magazin: Krankheit oder Täuschung?

In dieser Ausgabe des MkG-Magazins informieren wir Sie über den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Fortbildungsmöglichkeiten für ReFas und verschaffen Ihnen einen Überblick über LL. M.-Programme im Arbeitsrecht.

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Vom Fachwirt zum Bachelor of Laws (LL. B.) und Master of Laws (LL. M)

Um auf der Karriereleiter weiter nach oben zu klettern – ob nun in der eigenen Kanzlei, in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, in einer Unternehmensberatung bzw. Wirtschaftskanzlei oder im öffentlichen Dienst – besteht die Möglichkeit, ggf. unter Anrechnung der Vorleistungen aus der bestandenen Prüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt“ einen universitären Abschluss als Bachelor of Laws (LL. B.) zu erlangen.

Nach den der Autorin vorliegenden Informationen erkennen Universtäten als eher wissenschaftlich orientierte Bildungseinrichtungen die Vorleistungen nicht als anrechenbar an.

Hingegen können Rechtsfachwirte an Fachhochschulen, z. B. im Fernstudium an der WINGS in Kooperation mit dem FSI der Beuth in Berlin, unter Anrechnung der bereits erlangten sogenannten Credit Points in das Studium, z. B.„Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte“ einsteigen. Zunächst werden am Fernstudieninstitut der Beuth zwei weitere Vorbereitungssemester absolviert (Propädeutikum I und II) sowie dann an der WINGS vier „wirtschaftsthemenlastige“, aber sehr praxisorientierte Semester (einschließlich Bachelor-Thesis-Semester).

Hinweis:

Die Autorin selbst hat 2007 die Prüfung zum Rechtsfachwirt vor der RAK Berlin erfolgreich abgelegt. An der WINGS hat sie ist jetzt bereits drei Semester abgeschlossen und startet zeitnah in das vierte Semester.

Interessenten sind gehalten, sich im Vorfeld bei der in Frage kommenden Universität oder Fachhochschule zu informieren, inwieweit die bereits erworbenen Abschlüsse angerechnet werden können. Insbesondere muss eine Entscheidung getroffen werden, ob das Studium in Vollzeit oder neben der beruflichen Tätigkeit in Teilzeit in einem Fernstudium stattfinden soll.

Hinweis:

Nach Informationen auf der Website der EURO-FH ist ein Studium mit der Fachrichtung Wirtschaftsrecht hier auch ohne Abitur, mit fachspezifischer Fortbildungsprüfung möglich; es ist eine telefonische Beratung möglich.

Nach erfolgreichem Abschluss durch Anfertigen einer Bachelorarbeit und entsprechender Verteidigung kann nunmehr der Master of Laws (LL. M.) angeschlossen werden. Hier ist die Auswahl ausgesprochen hoch und je nach Interesse der Studierenden oder Bedarf der Arbeitgeber kann unter den vielfältigsten Bereichen gewählt werden.

Fazit: Weiterbildung fördern, um Fachkräfte zu binden

Eine berufliche Höherqualifizierung der Rechtsanwaltsfachangestellten mit entsprechender finanzieller Förderung und späterer Gehaltsanhebung hilft, Berufsträgerinnen und Berufsträger durch Übertragung von Führungsaufgaben zu entlasten und das Kanzleiteam für die sich ständig wandelnden Aufgabenfelder handlungsfähig zu machen. Und sie kann Zufriedenheit sichern helfen und Wertschätzung bedeuten. Sofern sich die Rechtsanwaltsfachangestellten dafür entscheiden, auf Grund mangelnder Unterstützung auf eigene Zeit- und Kostenrechnung eine berufliche Höherqualifizierung in Angriff zu nehmen, ist sehr wahrscheinlich mit einer späteren beruflichen Trennung zu rechnen. Daher drei Tipps zum Abschluss:

➤ Hören Sie bitte Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu, fragen Sie nach ihren Wünschen und Bedürfnissen!

➤ Gleichen Sie fehlendes Fachwissen aus, bevor es zu Überforderungen und inneren Kündigungen (die dann gern in tatsächlichen Kündigungen münden) kommt!

➤ Delegieren Sie durch Qualifizierung Aufgaben und entlasten Sie sich selbst!

Sie haben die Personalentwicklung selbst in der Hand und natürlich die Zufriedenheit Ihrer Fachkräfte!

Weitere Beiträge

Jana Gelbe-Haußen ist ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und geprüfte Rechtsfachwirtin. Sie ist im Vorstand des RENO Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Seit 2009 veröffentlicht sie regelmäßig Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften für Rechtsanwaltsfachangestellte zu unterschiedlichsten Themen, zuletzt überwiegend zur Ausbildung.

Bild: Adobe Stock/©BGStocks72

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