Wird eine auswärtige Anwältin bzw. ein auswärtiger Anwalt zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts beigeordnet, oder beauftragt, ohne dass dies notwendig ist, sind die tatsächlichen Reisekosten nach Rechtsprechung des BGH bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig (§ 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs. ZPO). Bei korrekter Anwendung der Rechtsprechung kann eine Kanzlei im Jahr durchschnittlich 500 bis 1.000 Euro zusätzlich abrechnen.
Reisekostentabelle und zahlreiche Fälle zur Reisekostenabrechnung
Die neueste Ausgabe der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2024“ von Gebührenexperte Norbert Schneider bildet jahresaktuell alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Ergänzt durch ausführliche Berechnungsbeispiele, Musterformulierungen und Erläuterungen, wie die Ansprüche geltend zu machen sind.
Zum Herausgeber:
Herausgeber und Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und Autor zahlreicher RVG-Standardwerke.
Er gibt seine Expertise darüber hinaus in Seminaren weiter und ist Autor der eBroschüre „RVG-Reform 2021 kompakt“ und Mitherausgeber der „AGS – Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht“ sowie der NZFam.