Von Nadia Neuendorf

Wird eine auswärtige Anwältin bzw. ein auswärtiger Anwalt zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts beigeordnet, oder beauftragt, ohne dass dies notwendig ist, sind die tatsächlichen Reisekosten nach Rechtsprechung des BGH bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig (§ 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs. ZPO). Bei korrekter Anwendung der Rechtsprechung kann eine Kanzlei im Jahr durchschnittlich 500 bis 1.000 Euro zusätzlich abrechnen.

Reisekostentabelle und zahlreiche Fälle zur Reisekostenabrechnung

Die neueste Ausgabe der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2023“ von Gebührenexperte Norbert Schneider bildet jahresaktuell alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Ergänzt durch ausführliche Berechnungsbeispiele, Musterformulierungen und Erläuterungen, wie die Ansprüche geltend zu machen sind.

Zum Herausgeber:

Schneider Norbert

Herausgeber und Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und Autor zahlreicher Fachpublikationen und Seminare, u. a. „Fälle und Lösungen zum RVG“, „AnwaltKommentar RVG“, „Streitwertkommentar“ und „RVG Praxiswissen“.

Er ist außerdem Autor der Fachinfo-Broschüre „RVG-Reform 2021 kompakt“ und Mitherausgeber der „AGS – Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht“ sowie der NZFam.

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Nadia Neuendorf

Nadia Neuendorf arbeitet als Produktmanagerin und Redakteurin beim FFI-Verlag. In dieser Funktion besucht sie regelmäßig Veranstaltungen rund um den Anwaltsberuf.
ffi-verlag.de

Foto: Adobe Stock/©style67

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