Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Partei für die Gerichtskosten und die Kosten des Rechtsbeistands je nach ihren finanziellen Verhältnissen gar keine Zahlungen oder gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten. Um die Höhe der zu zahlenden Raten aus dem Einkommen korrekt zu ermitteln, müssen jedoch diverse Faktoren wie Einnahmen, Ausgaben, Freibeträge, Mehrbedarfe, Kindergeld, besondere Belastungen etc. gem. § 115 ZPO berücksichtigt werden – mit dem neuen PKH-Rechner kein Problem.
Denn auf pkh-vkh.de ist es damit möglich, die zu zahlende monatliche Rate unter Berücksichtigung verschiedenster Faktoren einfach zu berechnen und den Mandanten bzw. die Mandantin schnell und zuverlässig zu beraten.
Ergänzend zum PKH-Rechner liefert die Website kompakte Hinweise zur Beantragung von Prozesskostenhilfe, aktuelle Rechtsprechung sowie Erläuterungen für die anwaltliche Praxis inkl. Abrechnung gegenüber den Mandant:innen.
Herausgeber der Website ist der langjährige Rechtspfleger, PKH-Experte und Referent Andreas Erdmann.