Zwischen Köln, Frankfurt und München hat sich ein Team von mittlerweile rund 50 Anwältinnen und Anwälten zusammengetan – um deutschlandweit mit einer Telefonhotline von der Pandemie betroffenen Selbstständigen, Angestellten und Freiberuflern unentgeltlich Erste Rechts-Hilfe leisten. Erfahren Sie hier, wie Sie sich beteiligen können.
Wer engagiert sich im Krisennetzwerk?
Zunächst bis zum 22. April ist unter der Rufnummer 069 2043 694 694 werktäglich zwischen 17 – 18 Uhr immer einer der im Krisennetzwerk tätigen Anwältinnen und Anwälte zu erreichen. Die Themen für Hilfestellungen reichen von AGB-Recht und Arbeitsrecht über Bankenrecht und Streitigkeiten unter Kaufleuten bis hin zu Datenschutz- und IT-Rechtsproblemen im Homeoffice. Insolvenzrechtsspezialisten sind ebenso mit an Bord wie Versicherungsrechtler, aber auch beispielsweise Fachleute für Transportrecht oder Exportkontrollfragen. Eine Kanzlei für (Hoch-)schul- und Beamtenrecht engagiert sich Seite an Seite mit Spezialisten für Familien- und Nachfolgerechtsthemen in der Krise sowie Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht. Daneben beantworten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Fragen – auch anonym. Flankierend umfasst das Netzwerk einen Steuerberater, einen Bankbetriebswirt, einen Mediatoren sowie eine Coaching- und Kommunikationsfachfrau bei „dicker Luft“. Wer jeweils andere Spezialisten benötigt, wird weitergeleitet.
„Wir tun das trotz unserer zum Teil vollen Schreibtische, weil uns auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr betroffen machen“, so Initiatorin Dr. Anette Schunder-Hartung. „Nach den zusätzlichen Geschäftsschließungen am Wochenende habe ich spontan eine Reihe von Anwälten aus meinem beruflichen Umfeld angesprochen, die gleich dabei waren. Wir alle wissen als Freiberufler selbst, was es heißt, um seine Existenz zu kämpfen. Gleichzeitig haben viele von uns auch deswegen mal Jura studiert, um effektiv helfen zu können. Jetzt wollen wir unseren Beitrag leisten.“
Gibt es Voraussetzungen für eine Beteiligung im Netzwerk?
„Besondere Voraussetzungen gibt es eigentlich nicht“, so die Initiatorin Dr. Anette Schunder-Hartung. „Allerdings zielen wir bisher mit unserem Netzwerk vor allem auf Selbstständige, Angestellte, Freiberufliche ab; – also eher auf Leute, die in einem beruflichen Kontext betroffen sind. Dazu passen bestimmte Rechtsgebiete besser als andere wie z. B. Urlaubsstorno oder Mundschutzpflicht.“
Sie möchten mitmachen?
Bei Interesse melden Sie sich bei Rechtsanwältin Dr. Anette Schunder-Hartung, Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60329 Frankfurt, schunder@aha-entwicklung.de.
Foto: Adobe Stock/©Africa Studio
Jasmin Kröner
<h6>Dr. Anette Schunder Hartung ist seit über 30 Jahren Juristin und war in dieser Zeit in unterschiedlichen Positionen tätig, u. a. viele Jahre lang als Schriftleiterin der NJW-Gruppe, zuletzt als Chefredakteurin des Anwaltshandbuchs Kanzleien in Deutschland. Zudem hatte die Rechtsanwältin an der Frankfurter Universität von 2008 – 2013 den Lehrauftrag für Vergaberecht inne. Seit 2015 berät sie als Inhaberin von aHa Strategische Geschäftsentwicklung mit ihrem Team Kanzleien, Unternehmen, Medienhäuser und Hochschulen.<h6>