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09 '22
Lesezeit: 3 Minuten In den USA normal und alltäglich – hierzulande noch unüblich und außergewöhnlich: die Zeugenvorbereitung. Diese ist im Zivilprozess in Deutschland nicht verboten, das Strafrecht zeigt jedoch gewisse Grenzen auf. Doch wie können Sie als Anwältin oder Anwalt feststellen, ob ein Zeuge oder eine Zeugin von der anwaltlichen Beratung dazu veranlasst wurde, von seiner subjektiven Erinnerung…