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Lesezeit: 4 Minuten In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass zunächst ein Inkassounternehmen mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Forderung beauftragt wird und im Falle des Nichterfolges der Auftrag der gerichtlichen Geltendmachung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens folgt. Erst im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens legt der Schuldner sodann Widerspruch oder Einspruch ein, so dass aufgrund der Vorschrift…