
Das Gesetzgebungsverfahren hat ungewöhnlich lang gedauert, doch nun ist es soweit: Zum 1. Juni 2025 tritt die von der Anwaltschaft lange geforderte RVG-Erhöhung in Kraft. Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025), sorgt für eine lineare Anhebung der Gebühren – doch wie rechnen Kanzleien mit den neuen Tabellen richtig ab? Die aktualisierte Neuauflage der Erfolgsbroschüre „RVG-Tabelle 2021“ schafft Abhilfe.
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