Terminsvertretung Abrechnung

Wenn Anwältinnen und Anwälte nicht selbst zu Gerichtsterminen anreisen können und keine Teilnahme per Videokonferenz möglich ist, muss ein Terminsvertreter oder eine Terminsvertreterin beauftragt werden. Die Abrechnung von Terminsvertretungen gestaltet sich in der Praxis jedoch immer wieder als problemträchtig – nicht zuletzt, weil es unterschiedliche Arten der Beauftragung und damit der Abrechnung gibt. „Gebührenpapst“ Nor­bert Schneider liefert deshalb mit der neuen Fachinfo-Broschüre „RVG kompakt: Terminsvertretung korrekt abrechnen“ einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle der Abrechnung und praxisrelevante Abrechnungsbeispiele. Abgerundet wird die Broschüre durch eine Marktübersicht, in der Plattformen für die Vermittlung von Terminsvertretungen vorgestellt werden.

23 Abrechnungsbeispiele für die Praxis

Bei einer Terminsvertretung kommen zwei Modelle in Betracht: die Terminsvertretung im Namen der Partei oder im Namen des Prozessbevollmächtigten. In der Fachinfo-Broschüre werden 23 daraus resultierende mögliche Anrechnungsszenarien erläutert.

Schneider Norbert

Zum Autor:

Gebührenexperte und Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts. Er ist gefragter Referent bei Seminaren und Vorträgen sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen. So hat er bereits eine Vielzahl an Werken zum RVG wie „Fälle und Lösungen zum RVG“, „AnwaltKommentar RVG“ und „RVG Praxiswissen“ veröffentlicht und ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2022“ und Mitherausgeber der AGS.

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Bild: Adobe Stock/©ittipol

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