BRAO Reform

Berlin (DAV). Zeitgleich zum Deutschen Anwaltstag 2021 werden im Bundestag heute voraussichtlich mehrere Gesetzesvorhaben verabschiedet, die sich auf die anwaltliche Tätigkeit auswirken. Neben der lang erwarteten großen BRAO-Reform soll auch der Rechtsdienstleistungsmarkt reformiert werden. 

„Die große BRAO-Reform ist das passende Geburtstagsgeschenk zum 150-jährigen Bestehen des DAV“, sagt DAV-Präsidentin Edith Kindermann, „wenn auch ein hart erarbeitetes.“ Die umfassendste Reform der BRAO seit 1994 geht maßgeblich auf den DAV-Diskussionsvorschlag durch Martin Henssler von 2018 und die fast zwei Jahrzehnte alten Vorarbeiten des DAV zur interprofessionellen Zusammenarbeit zurück. Der Gesetzentwurf entspricht nun in weiten Teilen einer Initiativstellungnahme des DAV im März 2019.

Kindermann betont: „Es braucht zeitgemäße Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit. Dem kommen wir nun ein großes Stück näher.“ Ein wichtiger Punkt ist die Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit in Anwaltsgesellschaften und Bürogemeinschaften. Die Möglichkeit einer anwaltlichen Berufsausübung mit Angehörigen aller freien Berufe setzt entsprechende verfassungs-rechtliche Vorgaben um. Für eine Einschränkung der anschlussfähigen Berufe gibt es keine Veranlassung. „Für eine Verstärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit spricht, dass Rechtsuchende bei komplexen Sachverhalten dankbar sind für eine Beratung aus einer Hand“, so Kindermann. „Die Öffnung hin zum interdisziplinären Austausch ist sowohl für die Seite der Beratenden als auch für die Mandantschaft ein echter Mehrwert.“

Positiv hervorzuheben ist auch der Verzicht auf eine Verschärfung der Interessenkollision bei vertraulichen Informationen. Der DAV hatte das ursprünglich geplante Tätigkeitsverbot bei Interessenkollision stark kritisiert.

Parallel will der Bundestag heute das „Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ beschließen. Es soll Anwältinnen und Anwälten teilweise Erfolgshonorare erlauben, damit sie mit Legal Tech-Anbietern mit Inkassolizenz konkurrieren können. Die Prozessfinanzierung wird dagegen grundsätzlich nicht gelockert.

Der Bundestag will die beiden Gesetze heute in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Wenn der Bundesrat am 25. Juni 2021 ebenfalls grünes Licht gibt, können sie am 1. Oktober 2021 (Legal Tech) respektive im Sommer 2022 (BRAO-Reform) in Kraft treten.

Quelle: Pressmitteilung DAV
Foto: Adobe.Stock/©Frank Heinzelmann

Mit dem MkG-Newsletter erhalten Sie alle sechs Ausgaben pro Jahr
pünktlich zur Veröffentlichung per Mail – zu Themen, die Sie weiterbringen:

  • Aktuelle Gesetzesänderungen,
  • Tipps zur optimalen Abrechnung,
  • Karrierechancen, Kanzleiführung u. v. m.