Anwaltsvergütung

Es ist ein Dauerthema unter Rechtsanwälten: In welchen Abständen sollten die Rechtsanwaltsgebühren angepasst werden? Die letzte Anhebung erfolgte 2013, allerdings erst nach nachdrücklichen Forderungen des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer. Davor mussten die Anwälte fast zwanzig Jahre auf eine lineare Erhöhung warten.

„Zeitpunkt für Erhöhungen nicht dem Zufall überlassen“

Die FDP hat jetzt einen Antrag im Bundestag eingebracht, der eine automatische Erhöhung der Anwaltsvergütung vorsieht und über den gestern Abend im Plenum abschließend beraten wurde. Die Liberalen wollen, dass sich die Anwaltsgebühren regelmäßig, am besten an einen Index wie die Tariflohnentwicklung gekoppelt, erhöhen. Ob und wann die Gebühren angepasst werden, sollte in Zukunft nicht dem Zufall überlassen werden, heißt es im Antrag der FDP. Vielmehr bedarf es hier einer rechtssicheren Ausgestaltung für die Anwaltschaft. Deshalb sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, noch vor der parlamentarischen Sommerpause „ein konkretes Konzept zur Reform des RVG vorzulegen, das sowohl die Forderung nach einer strukturellen als auch einer linearen, die Tariflohnentwicklung berücksichtigenden, Anpassung der Gebühren beinhaltet“.

Länder müssen mitreden

Unterstützung bekam die FDP-Fraktion von den Grünen und den Linken, beide Oppositionsparteien hatten sich auch schon im Rechtsausschuss für eine Indexierung ausgesprochen. Die Regierungsfraktionen sind hier deutlich zurückhaltender. Insgesamt wollen sie erst einmal die Stellungnahme der Länder abwarten. Das Bundesjustizministerium hatte im vergangenen Jahr deren Position zu einem von Deutschem Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer aufgestellten Forderungskatalog erfragt und die Justizminister der Länder wollen das Thema nun auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz behandeln. Eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren hätte für die Länder wegen der damit verbundenen Kosten für die Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe erhebliche Bedeutung.

Grundsätzliche Einigkeit: Erhöhung der Anwaltsvergütung notwendig

Einig sind sich alle Fraktionen, und das zeichnete sich auch in der gestrigen Plenumsdebatte ab, dass es Zeit wird, die Anwaltsvergütung zu erhöhen. Lediglich über die Koppelung an einen Index besteht Uneinigkeit zwischen Koalition und Opposition. So meinte die SPD-Abgeordnete Esther Dilcher, dass eine Anpassung der Anwaltsgebühren an die allgemeine Tariflohnentwicklung dem doch sehr umfangreichen und sehr differenzierenden Gebührensystem des RVG nicht gerecht wird und auch nicht zu einer gerechteren Vergütung führt. Auf die Gehaltsunterschiede zwischen Sozialrechtlern und Gesellschaftsrechtlern beispielsweise könne man nur mit individuellen Anpassungen reagieren, so Dilcher, die früher selbst als Anwältin im Familienrecht tätig war. Ähnlich argumentierte ihr Kollege Jan-Marco Luczak von der CDU. Er verwies zudem auf die notwendige Mitwirkung der Länder. Die würden aber keinen „Blankoscheck“ hinsichtlich künftiger Steigerungsraten ausstellen und seien daher kaum für eine Indexierung „ins Boot zu holen“.

Antrag abgelehnt, aber zeitnahes Regelungskonzept angekündigt

Der Antrag der FDP wurde gestern von CDU/CSU und SPD-Fraktion abgelehnt. Da aber auch die Koalition die Notwendigkeit einer baldigen Anhebung der Gebühren sieht, will die Bundesregierung nun zeitnah nach der Positionierung der Länder auf der Frühjahrsjustizministerkonferenz Eckpunkte für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren festlegen und zeitnah ein Regelungskonzept erarbeiten. Es kann daher damit gerechnet werden, dass die nächste allgemeine Gebührenerhöhung nicht wieder fast zwanzig Jahre auf sich warten lässt.

Foto: © Adobe Stock/Yingko

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