beA-Update

Lesezeit: 4 Minuten Am 3. September 2018 lebt die passive Nutzungspflicht wieder auf Für jeden im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragenen Rechtsanwalt einschließlich der Syndikusanwälte gilt dann, dass man „Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten lassen“ muss. Wer sich bisher noch nicht registriert hat, kann dies bereits jetzt erledigen, eine…