Lesezeit: 3 Minuten Was haben Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Pfarrer gemeinsam? – Das sog. Anderkonto. Angehörige dieser Berufsgruppen können für Dritte Gelder verwalten, die ihnen nicht als eigenes Vermögen gehören und daher getrennt hiervon zu verwahren sind (daher auch: „Fremdgeldkonto“). Die Berufsträger eröffnen das Konto in eigenem Namen, verwalten dessen Guthaben jedoch treuhänderisch für fremde Rechnung (daher…