koelner-anwaltstag

Von FFI-Verlag

Am 25. April fand in Köln bereits zum 15. Mal der für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlose Kölner Anwaltstag statt. Neben zahlreichen Vorträgen aus verschiedenen Rechtsgebieten nahm das Thema Digitalisierung einen großen Raum auf dem diesjährigen Kölner Anwaltstag ein. Neu waren in diesem Jahr die 20-minütigen Vorträge der Aussteller auf der EXPOKAV, in denen diese ihre Lösungen zur Digitalisierung vorstellen konnten. Erkenntnisse aus ausgewählten Vorträgen und Impulsvorträge der Aussteller werden in diesem Beitrag vorgestellt.

Die digitale Anwaltschaft: Neue Tools in Zeiten von ChatGPT & Co.

Passend zum diesjährigen Motto „Digital unterwegs – im KAV zu Hause“ gab Rechtsanwältin Melissa Nagel von WBS.LEGAL zu Beginn eine kurze Einführung in das Thema Legal Tech und erläuterte, wie das Thema in der Kanzlei WBS.LEGAL umgesetzt wird. Für sie gibt es vier große Bereiche, in denen Legal Tech der Kanzlei besonders weiterhelfen kann:

  • Juristische Datenbanken
  • Kanzleimanagement (z. B. Kanzleisoftware)
  • Legal Project Management und
  • Künstliche Intelligenz

koelner-anwaltstag-vortragIm Bereich der juristischen Datenbanken gibt es zwei neue, KI-gestützte Tools von großen Datenbankanbietern: Beck-chat (von Beck Online, derzeit noch in der Beta-Phase) und GPT-Zusammenfassungen (von Wolters Kluwer Online). Die Tools ermöglichen es, die Datenbank mit einem Chatbot (ähnlich zu ChatGPT) zu „befragen“ – mit dem Unterschied, dass die Chatbots nicht halluzinieren und der Datenschutz gewährleistet ist.

Auch das Thema Legal Project Management spielt für Kanzleien eine nicht zu unterschätzende Rolle: Jedes Mandat kann für Kanzleien wie ein eigenes Projekt betrachtet werden. Um das Legal Project Management zu verbessern, sind insbesondere digitale Lösungen für die Mandatsannahme wichtig. Hier können auch Low-Code/No-Code-Plattformen wie BRYTER oder PatternBuilder (ehemals Afterpattern) hilfreich sein.

Urteile zur verhaltensbedingten Kündigung

Richterin am Arbeitsgericht Köln Dr. Brigitta Liebscher eröffnete den Nachmittag mit einem Vortrag über die Besonderheiten der verhaltensbedingten Kündigung. Denn Verfahren um diese Kündigungsart sind häufig solche, deren Ausgang „alles sein kann“. Die Vorstellung aktueller Urteile machte aber auch deutlich, dass Arbeitgeber durchaus Handlungsoptionen haben, wenn sie notwendige Schritte berücksichtigen.

Aufsehen erregte in jüngster Zeit beispielsweise ein Urteil des BAG vom 24. August 2023 zu einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund beleidigender Äußerungen in einer privaten Chatgruppe. Private E-Mails und Chatnachrichten könnten in Zukunft voraussichtlich häufiger Gegenstand kündigungsrechtlicher Streitigkeiten werden – und das BAG hatte sich erstmals mit der Frage zu beschäftigen, ob private Nachrichten mit beleidigendem, rassistischem, sexistischem und zu Gewalt aufstachelndem Inhalt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können.

Mit der Entscheidung wurden die Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Vertraulichkeit ihrer Äußerungen vertrauen dürfen, verschärft. Ob ein Arbeitnehmer beim Posten von beleidigenden Äußerungen in einer privaten Gruppe von einer Vertraulichkeit ausgehen kann, hängt z. B. auch davon ab, ob er angesichts der Größe der Gruppe eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung haben kann. Das ist im Einzelfall zu bewerten.

Heizungsgesetz und Mieterhöhungen: Staatliche Förderungen: ja oder nein?

Am frühen Abend hielt Rechtsanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen einen Vortrag über Mieterhöhungen im Zuge des Heizungsgesetzes und ließ mit vielen Praxis- und Rechenbeispielen die Köpfe rauchen. Durch das Heizungsgesetz, nach dem ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist die Modernisierung seit 1.1.2024 in § 555b Nr. 1a und § 559e BGB erweitert worden.

Vermieterinnen und Vermieter können bei der Heizungserneuerung nun wählen, ob sie staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen und die jährliche Miete um zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten (abzüglich der Fördermittel) erhöhen (§ 559 e BGB) – oder ob sie auf die Förderung verzichten und dann eine Modernisierungsumlage in Höhe von acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erheben (§ 559 BGB).

Kurze Impulse der Aussteller: KI wird zunehmend in Produkte integriert

In den Pausen zwischen den Weiterbildungsvorträgen gaben die Aussteller der EXPOKAV kurze Impulsvorträge zu ihren jeweiligen Softwareangeboten und Tools. Auch hier war KI ein großes Thema. Nasita Mika von RA-MICRO stellte den neuen KI-Assistenten des Softwareunternehmens vor und wie dieser in der Kanzlei eingesetzt werden kann. Das Tool hilft nicht nur bei der Anonymisierung von Texten, so dass diese z. B. mit ChatGPT weiterverarbeitet werden können, sondern könnte in Zukunft auch dazu genutzt werden, dass Anwältinnen und Anwälte ihre Gerichtsentscheidungen anonymisieren und veröffentlichen (derzeit werden nur ca. fünf Prozent aller Gerichtsentscheidungen veröffentlicht). Nasita Mika machte aber auch deutlich, dass KI den Anwaltsberuf nicht abschaffen werde. Was den Menschen von der KI unterscheidet, ist unsere Empathie und unser Mitgefühl.

Im anschließenden Vortrag von juris wurden die Wissensmanagement-Tools juris connect und juris collect vorgestellt. Beide Tools sind geeignet, das Wissensmanagement und die Recherche in der Kanzlei zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet juris an einer KI, die zum einen dazu genutzt werden soll, Treffer zur Suchanfrage im Juris-Portal automatisch zusammenzufassen und zum anderen Fragen an das Juris-Portal zu stellen. Die Antworten werden dann innerhalb des Juris-Portals gesucht. Vorteile gegenüber ChatGPT sind hier die höhere Aktualität, die höhere Rechtssicherheit und die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse durch Quellenangaben.

Auch in diesem Jahr bot der KAT wieder die Möglichkeit, sich kostenlos weiterzubilden, die Fachausstellung zu besuchen und zu netzwerken. Nutzen auch Sie im nächsten Jahr die Chance, kostenlos an hochkarätigen Vorträgen teilzunehmen.

Bild: FFI-Verlag