Von Til Bußmann-Welsch

Der gemeinnützige Verein „Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung“ hat es sich zum Ziel gemacht, mit der Kampagne „iurreform“ Reformvorschläge für das Jurastudium der letzten 20 Jahre zu bündeln. Seit dem 17.1.2022 können alle (angehenden) Juristinnen und Juristen auf iurreform.de über knapp 50 Reformthesen abstimmen und eigene Reformvorschläge in den Diskurs einbringen. Im Interview verrät der Vorsitzende Til Bußmann-Welsch, welche Vorteile eine Diskursbündelung mit sich bringt, wer bei der Umfrage mitmachen kann – und warum eine gemeinsame Vision für die Juristenausbildung so wichtig ist.

Herr Bußmann-Welsch, welches Ziel verfolgen Sie knapp zusammengefasst mit Ihrer Kampagne?

Wir wollen den bisher zersplitterten Reformdiskurs zur juristischen Ausbildung bündeln, um mit allen Akteurinnen und Akteuren auf dieser Basis eine gemeinsame Vision einer juristischen Ausbildung der Zukunft zu entwickeln.

Welche Vorteile hat es aus Ihrer Sicht, den Reformdiskurs zu bündeln?

Über viele Jahre und Jahrzehnte haben sich immer wieder viele Menschen zur Reform der juristischen Ausbildung geäußert. In diesem Diskurs wird aber wenig aufeinander Bezug genommen. Dadurch wird der Diskurs oberflächlich und wenig konstruktiv. Im Ergebnis wird viel in einzelnen Silos gesprochen und am Ende passiert meist nur wenig. Dieses Phänomen der wiederkehrenden Reformdiskurse, an deren Ende meist keine Veränderung steht, wurde auch schon von Lührig in seiner Dissertation zum Reformdiskurs des letzten Jahrhunderts erläutert (vgl. Lührig, Die Diskussion über die Reform der Juristenausbildung von 1945 bis 1995). Und genau das wollen wir ändern.

Wir glauben, dass wir durch eine Bündelung der Diskurse eine Basis schaffen können, auf der alle Akteursgruppen konstruktiv zusammenarbeiten können, um eine gemeinsame Vision einer juristischen Ausbildung zu entwickeln.

Dass eine Diskursbündelung zu einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung beitragen kann, hat schon die Geschichte gezeigt. Denn mit der Akademie Loccum wurde in den 1970ern bis 90er’ Jahren die einstufige Juristenausbildung in Deutschland ermöglicht. Quasi ein duales Jurastudium. Auf diese Weise hat etwa unser gegenwärtiger Kanzler Olaf Scholz seinen Abschluss erlangt. Und das war möglich, weil sich über ein Jahr hinweg Juristinnen und Juristen aus den verschiedensten Akteursgruppen zusammengetan haben, um noch einmal ganz grundsätzlich über die juristische Ausbildung nachzudenken. Man kann von der einstufigen Ausbildung im Ergebnis halten was man will, aber der Prozess der Diskursbündelung hat gezeigt, dass das Jurastudium grundlegend verändert werden kann.

Können bei der Umfrage Juristinnen und Juristen aller Altersklassen mitmachen?

Alle Juristinnen und Juristen sind eingeladen und aufgerufen an unserer Abstimmung teilzunehmen – egal ob Student oder Verfassungsrichterin. Damit meinen wir übrigens auch die Menschen, die die Ausbildung abgebrochen oder vielleicht nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Auch diese Stimmen sind wichtig, denn für sie hat die gegenwärtige juristische Ausbildung offenbar nicht funktioniert. Besonders wichtig ist dabei aber nicht nur, über die knapp 50 Thesen abzustimmen, die wir bereitstellen, sondern auch eigene Ideen zur Reform der juristischen Ausbildung einzubringen. Nur so kann ein integrativer Diskurs ermöglicht werden.

Auf iurreform.de können ab jetzt alle (angehenden) Juristinnen und Juristen über 50 Reformthesen abstimmen und ihre eigenen Anregungen in den Diskurs einbringen – machen Sie mit helfen Sie, eine gemeinsame Vision für die zukünftige Juristenausbildung in Deutschland zu gestalten.

Hier geht es zur Umfrage

Haben Sie Hoffnung, dass es mit unserer neuen Bundesregierung Reformen in Richtung einer zunehmenden Digitalisierung des Jurastudiums geben könnte?

Die gegenwärtige Bundesregierung hat sich mit einer Vielzahl gegenwärtiger Herausforderungen zu befassen. In diesem Zusammenhang hat die juristische Ausbildung sicherlich nicht die höchste Priorität. Das ist angesichts des Ausmaßes der Aufgaben der Ampel auch grundsätzlich verständlich. Dennoch sind wir in einer arbeitsteiligen Gesellschaft natürlich dazu in der Lage, parallel in verschiedenen Themenfeldern zu arbeiten. Der Koalitionsvertrag selbst äußert sich nicht zur juristischen Ausbildung. Es gibt aber allgemeine Aussagen zur Stärkung digitaler Lehre. Das ist nicht überraschend, da dies natürlich grundsätzlich Ländersache ist. Grundsätzliche Dinge wie die Möglichkeiten zur Einführung eines Bachelor-Abschluss oder des sog. E-Examens wurden durch den Bund jetzt auch ermöglicht. Die Umsetzung vor Ort obliegt dann viel mehr den Ländern und den Universitäten. Und natürlich auch den anderen juristischen Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Denn Demokratie ist keine reine Bring- sondern auch eine Holschuld.

Welche Reformen halten Sie persönlich für notwendig, damit das Jurastudium nicht langfristig unattraktiv für junge Menschen wird?

Mit iurreform verfolgen wir natürlich grundsätzlich einen ergebnisoffenen Ansatz, bei dem die einzelnen Akteursgruppen – die auch über entsprechende Legitimationen ihrer Mitglieder verfügen – zu einem gemeinsamen Diskurs angeregt werden sollen. Unsere Position spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Aber natürlich hat auch jedes unserer Mitglieder eine ganz eigene Vorstellung davon, wie die juristische Ausbildung umgestaltet werden sollte. Die entsprechenden Sichtweisen sind in dem auf unserer Website veröffentlichten iurreform-Whitepaper aus Transparenzgründen einsehbar.

Einig sind wir uns in jedem Fall darüber, dass zunächst einmal klargestellt werden müsste, was denn überhaupt das Ziel einer juristischen Ausbildung ist. Und damit meinen wir nicht etwa die Befähigung zum Richteramt oder die Befähigung zum Referendariat. Das geht viel tiefer. Die Frage muss lauten: Was sollen Juristinnen und Juristen am Ende können? Und nicht nur: Was sollen sie wissen? Welches Bild sollen sie nach außen hin verkörpern? Und das ist bisher in keiner Ausbildungsordnung hinreichend berücksichtigt worden. Wenn aber nicht einmal das Zielbild einer Ausbildung klar ist, wie sollen wir dann künftig Menschen motivieren, die juristische Ausbildung zu absolvieren?

Herr Bußmann-Welsch, vielen Dank für das Interview.

Weitere Beiträge

Til Bußmann-Welsch promoviert gegenwärtig im Bereich der sog. Legal Analytics bei den Professoren Stephan Breidenbach und Dirk Heckmann und hat bis vor kurzem bei der NGO GermanZero im Bereich der Klimagesetzgebung gearbeitet. Sein grundsätzlicher Kompetenzbereich liegt im Bereich des öffentlichen Rechts mit besonderem Fokus auf das Datenschutz- und Datensicherheitsrechts.

 

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Foto: iurreform.de

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