Ilona Cosack ist Anwenderin und Expertin, sie kennt den Markt der Anbieter für Anwaltssoftware seit Mitte der 80er Jahre, hat den Wechsel von MS-DOS auf Windows aktiv verfolgt und miterlebt und dabei viele Verbesserungen aus Anwendersicht durchgesetzt. Im Interview verrät die Autorin, was Leser in der Sonderausgabe „Die Wahl der ersten Anwaltssoftware“ erwartet.

1. Frau Cosack, an wen richtet sich die Sonderausgabe?

Die Sonderausgabe richtet sich an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bislang noch nicht mit Anwaltssoftware gearbeitet haben und jetzt über den Einsatz einer Anwaltssoftware nachdenken oder einen Wechsel ihrer Software in Betracht ziehen.

Ende 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) gestartet. Ab 01.01.2018 müssen Anwälte in ihr beA schauen. Bis dahin werden die Softwarehersteller Schnittstellen entwickelt haben, so dass die Verwaltung des beA mit dem Versenden und Speichern von elektronischen Nachrichten einfacher mit einer Kanzleisoftware funktionieren wird.

2. Warum sollte die Wahl der ersten Anwaltssoftware für eine Kanzlei wohlüberlegt sein?

Die Wahl einer Anwaltssoftware ist fast vergleichbar mit einer Ehe. Die Ehe schließt man auf Lebenszeit. Die Anwaltssoftware bleibt so lange, wie man seinen Anwaltsberuf ausübt. Eine Ehescheidung kommt statistisch häufiger vor als der Wechsel der Anwaltssoftware im Laufe des Anwaltslebens.

3. Wie hilft dieser „kleine Ratgeber“ dem Leser?

Er öffnet den Blick für die richtigen Auswahlkriterien. Was für den einen Kollegen gut ist, muss nicht zwangsläufig für den anderen Kollegen genauso gut sein. Vergleichen Sie es mit einem Auto: Als Familienvater liebäugelt man vielleicht mit einem Cabrio, entscheidet sich dann doch für den Van, weil der mehr Platz bietet und praktischer ist. Als Rechtsanwalt muss ich festlegen, welche Aufgaben die Anwaltssoftware erfüllen soll. Mittlerweile werden viele Programme modulartig angeboten und es ist wichtig, die richtigen Module auszuwählen. Der Anschaffungspreis einer Software ist nicht unbedingt ausschlaggebend. Maßgeblich sind neben den Investitions- auch die Folgekosten, diese dauern ja das gesamte Berufsleben an. Erst eine gesamtheitliche Betrachtung ermöglicht, die richtige Entscheidung zu treffen.

4. Was kann Ihrer Erfahrung nach schiefgehen, wenn man die „falsche“ Software wählt?

Das kann teuer werden und Nerven kosten. Wenn die Bedienerfreundlichkeit einer Software zu wünschen übrig lässt oder mit Updates neue Fehler eingespielt werden, kostet das Zeit und Geld. Das kann die Handlungsfähigkeit einer Kanzlei blockieren. Spätestens ab 2022 wird die Korrespondenz mit den meisten Gerichten nur noch elektronisch erfolgen. Wer klug ist, passt auch die Arbeitsabläufe an diese geänderten Bedingungen an und stellt seine Kanzlei auf digitale Aktenführung um. Dann nimmt die Anwaltssoftware einen noch höheren Stellenwert ein, weil auf Dauer die Papierakte der elektronischen Akte weichen wird. Es gibt bereits Kanzleien, die auf die Führung von Papierakten verzichten und die Vorteile der elektronischen Akte nicht mehr missen wollen.

Die MkG-Sonderausgabe ist erschienen am 03.05.2017.

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