Mandant mündliche Verhandlung

Lesezeit: 3 Minuten Es gehört in vielen Fällen zur Routine der Gerichte, mit der Ladung zum Termin auch das persönliche Erscheinen der Parteien anzuordnen. Das ist in der ZPO so vorgesehen, „wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint“ (§ 141 Abs. 1 ZPO). Für den Anwalt stellen sich dabei folgende Fragen: Ist es überhaupt sinnvoll, dass der…