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04 '24
Lesezeit: 3 Minuten Als Antwort auf die Entscheidungen des EuGH und BAG hat das BMAS einen Referentenentwurf zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vom 18.4.23 (ArbZG-E) veröffentlicht. Aber was steht drin? Ein Spoiler: Die Zukunft wird die elektronische Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern sein. Anbei ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, die bereits in diesem Jahr in Kraft treten sollen.