1. Aufgaben einer Bank

Zu den wesentlichen Aufgaben einer Bank zählen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, das Kreditgeschäft und die Vermögensverwaltung. Alle drei Bereiche sind für die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe von besonderer Bedeutung.

1.1 Zahlungsverkehr

Im Zeitalter der EDV muss die Kontoführung online angeboten werden. Onlinebanking findet seine besondere Bedeutung u.a. im Bereich der Buchführung, die heute ohne Kontoauszugsmanager kaum noch denkbar ist.

Ebenso sollte kostenlose Bargeldverfügbarkeit an möglichst vielen Automaten angeboten werden. Es gibt diverse Gruppenzusammenschlüsse, die dies ermöglichen, z.B. Sparkassenverbund, Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken, Cash Group: Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, Berliner Bank, Comdirect Bank, DAB Bank und Norisbank. Online-Banken wie ING Diba bieten Abhebungen (begrenzt auf Eurozone) oder DKB AG (weltweit) an jedem Geldautomaten kostenlos an.

Kontoführungsgebühren sollten von einer guten Bank gar nicht verlangt werden. Für die reine Kontoführung sollten sie wenigstens extrem günstig sein, insbesondere sollten keine weiteren versteckten Kosten, z.B. für Kredit- oder Girokarten, anfallen.

Entsprechende Anbieter finden Sie unter //www.bestesgirokonto.net/girokonto-fuer-selbststandige/ oder //www.firmenkonten24.de/geschaeftskonto-kostenlos.

1.2 Kreditgeschäft

Größere Investitionen und Forderungsverluste bis hin zu Forderungsausfällen zwingen Steuerberater und Rechtsanwälte immer wieder, Kredite in Anspruch zu nehmen, insbesondere für den Kauf einer Praxis und die Betriebskosten.

1.2.1 Kanzleikauf

Die wesentlichste Investition stellt der Kauf einer Kanzlei dar. Existenzgründer verfügen regelmäßig nicht über den vollen Kaufpreis und müssen ihn daher fremdfinanzieren. Insoweit kommt einer fundierten Beratung durch die Bank eine hohe Bedeutung zu. Dies schließt eine umfängliche Beratung über die Nutzung möglicher Fördermittel mit ein. Dabei sollte auch der Aspekt einer (vorübergehenden) Berufsunfähigkeit bedacht sein, denn anderenfalls könnte die Rückzahlung gewährter Kredite gefährdet werden. Auch die Lebenshaltungskosten müssen Gegenstand der Beratung sein.

Aber auch der Blick auf den Verkäufer einer Kanzlei ist für die Bank wichtig. Spätestens ab dem 55. Lebensjahr sollte sich der Kanzleiinhaber mit der Veräußerung beschäftigen, denn mit zunehmendem Lebensalter verringert sich der Kanzleiwert: Die Investitionsbereitschaft nimmt ab, junge Auftraggeber suchen junge Berater und werden einen „alten“ Berater nicht mehr beauftragen. So bilden mit zunehmendem Alter der Berater und seine Auftraggeber eine „Ablebensgemeinschaft“.

Hierzu kann die Bank Anregungen geben, indem sie zunächst auf die Sinnhaftigkeit eines Verkaufs aufmerksam macht, insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Welcher potenzielle Nachfolger passt am besten zur Kanzlei und den Mandanten?
  • Ermittlung des Kaufpreises
  • Gestaltung des eigentlichen Verkaufsprozesses, z.B. mithilfe von Kanzleivermittlungen, Nutzung von Vermittlungsplattformen, Hinzuziehung des Verbandes oder der Kammer.

Erfahrungsgemäß findet sich der/die geeignete Nachfolger/in nicht sofort, sodass für die Suche durchaus ein Zeitraum von mehreren Monaten, ggf. sogar Jahren zu veranschlagen sein dürfte.

1.2.2 Betriebskosten

Nach einer Erhebung der Bundessteuerberaterkammer sind dies die wesentlichen Kosten in Prozent des Umsatzes:

  • Personalkosten 38 %,
  • Raumkosten 6 %,
  • EDV-Kosten 6 %,
  • sonstige Kosten 16 %.

Diese Kosten müssen monatlich gedeckt sein. Es liegt auf der Hand, dass gerade bei kleineren Kanzleien Forderungsausfälle schnell zu Liquiditätskrisen führen können. Auch hier kann die Bank durch Beratung helfen, Liquiditätsengpässe möglichst zu vermeiden. Eine Übersicht der Banken bzgl. der Kreditkonditionen finden Sie hier: //www.banken-auskunft.de/kredite/selbstaendige.

Es empfehlen sich aber auch z.B. Hinweise auf Forderungsausfallversicherungen und Factoring. Nach einer Umfrage des Deutschen Factoringverbandes aus 2011 haben 43 % der Hausbanken positiv bis sehr positiv, 48 % neutral und nur 9 % negativ auf das Factoring reagiert.

1.3 Altersvorsorge

Der Aufbau einer soliden Altersversorgung gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung. Der Anteil der über 60-Jährigen wird in 2040 bei 37,3 %, in 2050 bei 38,9 % und in 2060 bei 39,2 % liegen. Es liegt auf der Hand, dass insbesondere die gesetzliche Rente nicht für einen angemessenen Lebensabend ausreichen wird.

1.4 Seriöse Geldanlage

Hierzu gehört, nur solche Anlagen zu empfehlen, die dem Risikoprofil des Anlegers entsprechen. Insofern kommt einer intensiven Risikobeurteilung des Anlegers erhebliche Bedeutung zu, damit sich Fehlinvestitionen wie die bei Lehman Brothers nicht wiederholen.

Wenn ein Gewinn erwirtschaftet wird, der angespart und dafür verzinslich angelegt werden soll, dann kann ein Sparkonto eröffnet werden. Wichtig ist dabei meist, dass das Geld rasch verfügbar ist, damit auf unvorhergesehene Änderungen der eigenen Finanzlage reagiert werden kann. Allerdings stellen angesichts der gegenwärtigen Zinslage weder Sparbuch noch Lebensversicherungen eine zukunftsorientierte Geldanlage dar.

1.5 Private Finanzierung

Auch die private Seite der Rechtsanwälte muss seitens der Bank abgedeckt werden. Finanzierung der eigengenutzten Immobilie und von Kapitalanlagen sind hier beispielhaft zu nennen.

2. Beachtung berufsrechtlicher Pflichten

2.1 Verbot der Provisionsannahme

Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten ist es gleichermaßen verboten, Provisionen für die Vermittlung von Geschäften mit Auftraggebern anzunehmen. Grund: Gefährdung der Unabhängigkeit durch Verfolgung von monetären Eigeninteressen.

2.2 Verbot der Globalabtretung

Die Abtretung von Honorarforderungen an Nichtberufsangehörige ist Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten gleichermaßen gesetzlich verboten. Trotzdem scheint es immer noch gängige Praxis zu sein, dass Banken sich Honorarforderungen von Freiberuflern zur Sicherung von ausgereichten Krediten sicherheitshalber abtreten lassen. Solche Abtretungen sind nicht nur berufswidrig, sondern verstoßen auch gegen § 203 StGB; zugleich sind sie wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz (§ 134 BGB) auch nichtig.

Hinzu kommt, dass für die Bank das Risiko besteht, dass Forderungen im Verwertungsfall nicht oder nicht mehr bestehen oder Ansprüche des Drittschuldners vorhanden sind, welche mit der Forderung aufgerechnet werden. Außerdem ist der Aufwand der Verwertung in der Kanzlei meist enorm und führt zu hohen Verwertungskosten bei der Bank. Im Hinblick auf diese Ungewissheiten werden die global abgetretenen Forderungen natürlich deutlich unter dem Nennwert beliehen. Im Vergleich zum Factoring machen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter Liquiditätsaspekten eher ein schlechtes Geschäft. Denn durch den Kredit kann die Eigenkapitalquote nicht in dem Maße verbessert werden wie durch das Factoring, wodurch 100 % Liquidität sofort zugeführt werden.

2.3 Fremde Vermögenswerte

Neben der Kontoführung ist auch die Fremdgeldverwaltung für Mandantengelder ein enorm wichtiges Thema. Hierzu muss eine Bank prozessual und preislich attraktive Angebote bieten können.

Darüber hinaus sollte die Bank ihren Kunden, die im Bereich des Insolvenzrechts tätig sind, bei der Abwicklung von Insolvenzen mit Insolvenzgeldvorfinanzierungen zur Verfügung stehen.

3. Fazit

Den größten Gefallen tun sich Banken damit, wenn sie im Rahmen der Beratung die persönliche Lebenssituation des Freiberuflers berücksichtigen und intensiv auf seine Wünsche eingehen. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Beratung sollten deshalb insbesondere die vorstehenden Aspekte besonders berücksichtigt werden.

So werden Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erzeugt mit der Folge, dass die Bank gerne weiterempfohlen wird. Dabei helfen auch günstige Konditionen beim Zahlungsverkehr und Kreditgewährung.

Für Freiberufler geeignete Banken finden sich z.B. unter //www.focus.de/finanzen/banken/die-fairsten-banken-selbststaendige_aid_952542.html.

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