Wirtschaftsplan Kanzlei

Die Planung des Gesamtergebnisses ist obligatorisch, damit eine Übersicht für die gesamte Kanzlei, zum Zeitpunkt der Betrachtung und auch auf das zu erwartende Gesamtjahresergebnis zur Verfügung steht.

Teil I: Betriebswirtschaftliche Stolpersteine in der Anwaltskanzlei: Was muss die Anwältin bzw. der Anwalt regelmäßig auf dem Schirm haben?

Teil II: Wertschöpfung – Prozessplanung und Zeitmanagement

Begleitet wird die Planung von einer Ergebnisüberwachung aller Einnahmen und Ausgaben. Zudem kann eine Liquiditätsrechnung erstellt werden, die entweder ein verbleibendes Vermögen oder eine Überschuldung der Kanzlei auswirft.

Kennzahlen

Umsatz/Kosten

Ergebnis/Liquidität

(Auswertung für vorherigen Monat/alle bisherigen Monate/Hochrechnung Jahr)

Nutzen für Anwender:

  • Exakte Übersicht über Kosten und Umsätze
  • Entwicklung eines Kostenbewusstseins und Entdeckung von Einsparpotentialen.

Michael Germ
Weitere Beiträge

Michael Germ verfügt in allen Tätigkeiten der Anwalts- und Notarkanzlei über praktische Erfahrungen. Daneben hat er stets an der Optimierung von Geschäftsprozessen unter effizienter Ausnutzung der verschiedenen Anwendungen gearbeitet. Aus persönlichen Gründen hat er sich entschlossen, seine Tätigkeit als Berater einzustellen. Nun engagiert er sich nur noch für die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement.

Foto: Adobe.Stock/©itchaznong

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