Die Planung des Gesamtergebnisses ist obligatorisch, damit eine Übersicht für die gesamte Kanzlei, zum Zeitpunkt der Betrachtung und auch auf das zu erwartende Gesamtjahresergebnis zur Verfügung steht.
Teil I: Betriebswirtschaftliche Stolpersteine in der Anwaltskanzlei: Was muss die Anwältin bzw. der Anwalt regelmäßig auf dem Schirm haben? Teil II: Wertschöpfung – Prozessplanung und ZeitmanagementBegleitet wird die Planung von einer Ergebnisüberwachung aller Einnahmen und Ausgaben. Zudem kann eine Liquiditätsrechnung erstellt werden, die entweder ein verbleibendes Vermögen oder eine Überschuldung der Kanzlei auswirft.
Kennzahlen
Umsatz/Kosten
Ergebnis/Liquidität
(Auswertung für vorherigen Monat/alle bisherigen Monate/Hochrechnung Jahr)
Nutzen für Anwender:
- Exakte Übersicht über Kosten und Umsätze
- Entwicklung eines Kostenbewusstseins und Entdeckung von Einsparpotentialen.
Lesen Sie auch Teil 1 der Artikelreihe: „Finanzplanung: Was muss die Anwältin bzw. der Anwalt regelmäßig auf dem Schirm haben?” & Teil 2: „Wertschöpfung” !