Insolvenzrecht Coronakrise

Mandanten kompetent beraten und Haftungsfallen vermeiden

Die COVID-19-Pandemie, Lockdown und Betriebsverbote haben das Insolvenzrecht auch in gesunden Branchen ins Rampenlicht gerückt. Viele Unternehmen werden nun erstmals über eine Insolvenz oder die eines Geschäftspartners nachdenken (müssen) und ihren Anwalt bzw. ihre Anwältin des Vertrauens um Rat fragen. Dies führt dazu, dass viele Kanzleien spätestens zum Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – am 30.09.2020 bei Zahlungsunfähigkeit bzw. am 31.12.2020 bei Überschuldung – verstärkt Fragen zum Insolvenzrecht und damit verbundenen Risiken, Pflichten und Rechte beantworten müssen.

Auf steigende Zahl von Insolvenzverfahren vorbreitet sein

Die neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“ liefert einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Beratung von insolvenzgefährdeten Unternehmen. Sie zeigt auf, was zu tun ist, um eigene Haftungsfallen zu vermeiden. Ziel der Fachinfo-Broschüre ist nicht, Anwältinnen und Anwälte auf eine Insolvenzberatung vorzubereiten. Vielmehr unterstützt sie dabei, eine Insolvenzgefahr zu erkennen und dem Mandanten zur richtigen Zeit erste Hilfestellung zu bieten.

Themen der Fachinfo-Broschüre:

  • Wer muss einen Insolvenzantrag stellen?
  • Wer ist von der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht betroffen?
  • Welche Folgen hat die Versäumung der Antragspflicht?
  • Was passiert nach einem Insolvenzantrag?
  • Was bedeutet eine Insolvenzanfechtung?
  • Welche Hinweispflichten haben Anwältinnen und Anwälte?

Zur Autorin:

Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta ist seit knapp 20 Jahren als Anwältin, Dozentin und Autorin im Insolvenzrecht tätig. Sie berät Gläubiger, Schuldner und andere Anwältinnen und Anwälte in insolvenzrechtlichen Fragen, vor allem im Schnittpunkt von Miete und Insolvenz sowie in Insolvenzanfechtungsfällen. Neben regelmäßigen Vorträgen, u. a. im Fachanwaltskurs Insolvenzrecht, ist sie Autorin für verschiedene Fachzeitschriften und Kommentare zur InsO und zum COVAbmildG.

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Foto: Adobe.Stock/© Marco2811

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