Digitalisierung, DSGVO, Online-Marketing und beA – diese Themen dominierten den Kölner Anwaltstag am 8. Mai 2018. Juristen, die nicht internet- und computeraffin sind, haben es in diesen Tagen besonders schwer. Umso mehr bemühten sich die Organisatoren der Veranstaltung, ihre Mitglieder zu informieren.
beA-Gate: Was bisher geschah und worauf man sich einstellen sollte
Zu den ersten Rednern der Veranstaltung gehörte RA Julius Oberste-Dommes aus der Kölner Anwaltskanzlei WERNER Rechtsanwälte Informatiker mit dem Vortrag „beA – ein Update“. Der Informationsrechtler zeigte den aktuellen Rechtsrahmen zum elektronischen Rechtsverkehr auf und wies dabei vor allem auf die juristischen Unsicherheiten hin, die die Gesetzeslage derzeit mitsichbringt. Welche Schadensersatzansprüche gibt es, wenn das beA im Normalbetrieb einmal offline sein sollte? Welche Rolle spielt das beA in Mahnverfahren oder bei der Zwangsvollstreckung? Auf diese Detailfragen ging er in seinem Vortrag ein.
Anwaltsportale als Marketing-Tool oder „Amazonisierung“ der Anwälte?
Armin Dieter Schmidt, Syndikus-Anwalt der anwalt.de services AG, sprach die positiven Aspekte der Digitalisierung an. Auch wenn das Stichwort „Amazonisierung“ der Rechtsberatung für viele darauf zunächst nicht hindeuten mag, stelle das Stichwort laut Schmidt eines klar: Wer offen für die Nutzung von Online-Marktplätzen sei, profitiere nicht nur von den hohen Reichweitenzahlen derartiger Portale. Die Chance, Menschen zu erreichen, die den direkten Kontakt zum Anwalt scheuen, eröffne eine ganz neue Zielgruppe als potentielle Mandanten. Auch Verbraucher als Nutzer von Rechtsdienstleistungen profitierten von der Transparenz der Online-Marktplätze: Man bekomme eine Preisvorstellung für anwaltliche Dienstleistungen und Bewertungen vorheriger Mandanten zeigten, was man von einem bestimmten Anwalt erwarten kann. In der Diskussion gaben viele Teilnehmer jedoch zu bedenken, dass verärgerte Mandanten zu Unrecht eine schlechte Bewertung abgeben könnten. Eine junge Anwältin äußerte auch, dass es schwierig sei, zufriedene Kunden zu motivieren, eine gute Bewertung abzugeben.
Mandantengewinnung über soziale Medien
Auch bei Redner Patrick Hünemohr ging es darum, Online-Dienste wie Facebook, YouTube oder die Suchmaschine BING für sich zu nutzen. Der Geschäftsführer von Greven Group in Köln betonte, dass die Nutzerzahlen von BING – die Suchmaschine von Microsoft – stetig wachsen. BING Ads sei mittlerweile eine gute Alternative zum weitaus konkurrenzbehafteten Google Ads.In YouTube haben Rechtsanwälte die Chance, mit Werbung vor Videos zu juristischen Themen auf sich aufmerksam zu machen oder selbst in einem Video über Rechtsthemen und die eigene Kanzlei zu informieren.
EU-Datenschutzgrundverordnung im Anmarsch
Besonders gut besucht war der Vortrag „Das neue Datenschutzrecht“ von Rechtsanwalt Peter Mainzer. Schließlich steht die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit dem Inkrafttreten am 25. Mai vor der Tür. Wie bei vielen anderen Berufsgruppen, die täglich mit sensiblen Daten arbeiten, herrscht hier noch eine Menge Aufklärungsbedarf. Mainzer erklärte seinem Publikum die Neuregelungen anhand von Praxisbeispielen. Fokussiert auf das Thema Kanzleiwebsite ging Marketingexpertin RA Pia Löffler in Ihrem Vortrag auf das gleiche Fachgebiet ein: Wie halte ich meine Kanzleiwebsite nach den neuen Richtlinien datenschutzkonform und wo liegen die größten Stolperfallen?
Durchsetzungsfähigkeit verbessern
Neben spezifischen Vorträgen zu juristischen Fachgebieten wie Miet- und Baurecht, hatten die Besucher auch die Gelegenheit, sich professionelle Ratschläge in Sachen Softskills einzuholen: Johanna Busmann referierte über psychologische Strategien und Regeln, die helfen, Mandanten von sich zu überzeugen und Einwände und Kritik souverän abzuwehren. Dabei führte sie beispielsweise auf, wie Anwälte negative Nachrichten als Vorteil verkaufen und wie sie ein Gegenargument locker durchsetzen.
Auch viele Aussteller im Erdgeschoss fokussierten sich auf Themen und Lösungsangebote rund um Datenschutz und Digitalisierung: Soldan zeigte seine neue Kanzleisoftware Rainmaker, welche etwa im Herbst auf den Markt kommen soll. Der C.H. Beck Verlag stellte seine aktuellsten Veröffentlichungen zum Datenschutzrecht aus. Auf der Regionalveranstaltung zeichnete sich insgesamt ab, dass viele Herausforderungen auf die Anwaltschaft zukommen werden – vom Datenschutz bis hin zum Online-Marketing. Wer sich jedoch regelmäßig informiert, hat die Chance, seine Prozesse noch effizienter zu gestalten und neue gewinnbringende Konzepte zu entwickeln.
Fotos: Nadia Neuendorf, Markus Weins